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Arbeitszeugnis

8.059 Byte hinzugefügt, 13:05, 8. Mai 2012
[[Category:Individualarbeitsrecht]]
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== '''Arbeitszeugnis''' ==
Die Erteilung des Arbeitszeugnisses ist keine Gefälligkeit, sondern Inhalt einer vertraglichen Nebenpflicht (Bei Verletzung können daher Klage, Schadensersatz, Zwangsvollstreckung usw. drohen)
Umfangreicher und individueller '''ArbeitszeugnisCheck ''' durch die Fachanwälte von Rechtsanwälte Felser via Juracity – Recht für Alle!
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== '''Arbeitszeugnis - gesetzliche Grundlagen''' ==
Die gesetzliche Grundlage für den Arbeitszeugnis findet sich in §§ 630 BGB sowie § 109 GewO (In der neuen Fassung). Für Auszubildende gilt § 16 BBiG. Nach dem Inkrafttreten des § 109 GewO, bildet diese Vorschrift nunmehr den größten Anwendungsbereich. § 603 BGB ist nur auf dauerhafte Diensverältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, anzuwenden.
== § 109 GewO lautet in der aktuellen Fassung (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit ( '''Arbeitszeugnis - gesetzliche Grundlageneinfaches Zeugnis''' ==) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis ( '''qualifiziertes Zeugnis''' ) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Arbeitszeugnisse werden erteilt um dem Arbeitnehmer ein berufliches Fortkommen zu ermöglichen. Sie informieren potentielle künftigen Arbeitgeber über die bisherige Leistung und die Führung der Arbeitnehmers. Das Arbeitszeugnis ist daher bei jeder neuen Bewerbung eine unerlässliche Unterlage, die im Zweifel über die Einstellung oder Absage entscheiden kann.
Aus diesen Gründen beseht zum einen der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Erteilung des Arbeitszeugnisses. Damit korrespondierend bestehen aber auch Pflichten des Arbeitgebers auf Erteilung eines wohlwollend formulierten aber wahrheitsgemäßen Zeugnisses.
== '''Einfaches Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten Zeugnis. Während das einfache Zeugnis nur Aussagen über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses trifft, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis''' ==darüberhinaus Angaben zur Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht zwischen den beiden Zeugnisarten. Er kann aber nicht beides haben. Hat er ausdrücklich ein einfaches Zeugnis gefordert, so kann er später nicht mehr ein qualifiziertes Zeugnis nachfordern. Meistens aber wird der Arbeitnehmer sich überhaupt nicht zur gewünschten Zeugnisart äußern. Dann ist sein Verlangen idR als die Forderung eines qualifizierten Zeugnisses zu verstehen.
== '''Wann entsteht der Anspruch ?''' ==
Der Arbeitnehmer hat "Bei Beendigung" des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf das Zeugnis. Das Arbeitsverhältnis endet am Ende der Befristung, Eintritt einer auflösenden Bedingung, durch Aufhebungsvertrag, durch eine Kündigung, aufgrund einer Anfechtung und beim Tod des Arbeitnehmers.
Entscheidend ist nicht das tatsächliche Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, sondern bereits die Ausübung des jeweiligen Beendigungstatbestandes. Nach der Rechtsprechung des [[Bundesarbeitsgericht|Bundesarbeitsgerichts]] entspricht es der Zielsetzung des Arbeitszeugnisses, dass dieses dem Arbeitnehmer bereits nach Aussprache der Kündigung zur Verfügung steht, damit er sich erfolgreich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen kann.
 
Vielfach besteht zwischen der Kündigungserklärung und dem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis noch eine [[Kündigungsfristen|Kündigungsfrist]]. Diese kann noch bis zu 7 Monate dauern. Damit der Arbeitgeber schon kurz nach Kündigungserklärung den Arbeitnehmer beurteilen aber sich Änderungen bis zum tatsächlichen Beschäftigungsende vorbehalten kann, hat er die Möglichkeit zunächst einen vorläufigen oder einen Zwischenzeugnis zu erteilen.
== '''Einfaches Arbeitszeugnis''' ==
 
Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet nur Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Es beinhaltet das Anfangs- und das Enddatum des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses, wobei kürzere Unterbrechungen der tatsächlichen Beschäftigung nicht anzugeben sind. Anders aber bei längeren Unterbrechungen etwa wegen Erziehungsurlaubs oder Zivildienstes. Ob eine Unterbrechung kurz(nicht zu erwähnen) oder lang(zu erwähnen) war, muss im Einzelfall entschieden werden. Als Faustregel kann wohl festgehalten werden: je länger das Arbeitsverhältnis tatsächlich dauerte, desto größer können nicht zu erwähnende Unterbrechungen ausfallen.
 
Die Tätigkeiten müssen ihrer Art nach sachlich und chronologisch benannt werden. Der neue Arbeitgeber soll so die Möglichkeit erhalten ein eigenes Bild über die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu machen.
== '''Qualifiziertes Arbeitszeugnis''' ==
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich zu den Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers auch eine Bewertung zur Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Angaben typischerweise in Leistungs- und Führungsbeurteilung gehören
 
{|cellpadding="5" cellspacing="0" border="1" class="wikitable"
| '''Leistungsbeurteilung''' || '''Führungsbeurteilung'''
|-
| Körperliches Leistungsvermögen || Verhalten ggü. Vorgesetzten
|-
| Geistiges Leistungsvermögen|| Verhalten ggü. Mitarbeitern
|-
| Fachkenntnisse|| Verhalten ggü. Kunden und so. Dritte
|-
| Fremdsprachenkenntnisse|| Beachten betriebl. Ordnung
|-
| Fortbildungsmaßnahmen|| Vertrauenswürdigkeit
|-
| Verhandlungsgeschick|| Führungsverhalten- uns Stil
|-
| Durchsetzungsfähigkeit|| Kooperationbereitschaft
|-
| Entscheidungsbereitschaft|| Kompromissbereitschaft
|-
| Verantwortungsbewusstsein||
|-
| Verantwortungsbereitschaft||
|-
| Belastbarkeit||
|}
 
 
Diese Angaben dürfen jedoch nicht in die Beurteilung aufgenommen werden:
 
{|class="wikitable"
| '''Leistungsbeurteilung''' || '''Führungsbeurteilung'''
|-
|Einzelne Vorfälle nur ausnahmsweise || Mitgliedschaft im Betriebs- oder Personalrat
|-
|Angaben zum Gesundheitszustand || Betätigung in der Gewerkschaft
|-
| || geringfügige Verfehlungen
|}
 
== '''Beurteilung''' ==
Die einzelnen Leistungs- und Führungsmerkmale sowie eine Gesamtbeurteilung zum Schluss des Zeugnisses werden nach einer fünfstufigen Skala bewertet:
 
{| class="wikitable"
| ''' Bewertung ''' || ''' Bedeutung '''
|-
|'''stets zu unserer vollen''' / "vollsten" Zufriedenheit || sehr gute Leistung
|-
|zu unserer '''vollen''' Zufriedenheit || gute Leistung
|-
|'''stets/immer/jederzeit''' zu unserer Zufriedenheit || eine in jeder Hinsicht befriedigende Leistung
|-
|im großen und ganzen/zu unserer Zufriedenheit || eine nur mangelhafte Leistung
|-
|hat sich bemüht/mit großem Interesse || eine völlig ungenügende Leistung
|}
 
Diese Notenskala ist nicht verbindlich. Sie ergibt sich daraus, dass eine befriedigende Leistung eines Zeitmoments wie stets, immer oder jederzeit bedarf. Will der Arbeitgeber eine gute oder sehr gute Leistung bescheinigen, so kommt dem Zeitmerkmal noch das Adjektiv "voll" hinzu. Enthält die Bewertung weder das Adjektiv "voll" noch die Zeitbestimmung, so handelt es sich nur um eine unterdurchschnittliche Leistung.
 
Zu beachten ist hierbei, dass die deutsche Grammatik keine weitere Steigerungsform des Adjektivs "voll" enthält. Eine "vollste" Zufriedenheit gibt es nicht.
 
== '''Dankes- und Bedauernsfloskel''' ==
Üblicherweise endet das Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel.
Wir danken für die geleisteten Dienste und bedauern das Ausscheiden des(r) Herrn/Frau XYZ. Für seinen/ihren weiteren
Lebensweg wünschen wir alles Gute!
 
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Schlussformel. Anders jedoch, wenn der AG sich in einem gerichtlichen Vergleich zu einem Zeugnis verpflichtet hat, das dem beruflichen Fortkommen förderlich ist (LAG Hamm v. 08.09.2011 AZ 8 Sa 509/11).
Die Schlussformel darf nicht im Widerspruch zu dem sonstigen Zeugnisinhalt stehen
== '''Arbeitszeugnis - Zwischenzeugnis''' ==
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