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Aufhebungsvertrag

451 Byte hinzugefügt, 11:12, 16. Dez. 2014
/* Aufhebungsvertrag und Arbeitsagentur */
Ein Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer Sperrzeit (selbst wenn er als Abwicklungsvertrag bezeichnet wird).
 
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Merkblatt Entlassungsentschädigung aufgelegt, das ständig aktualisiert wird und als PDF Datei heruntergeladen werden kann.
 
Merkblatt 17 „Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ [http://www.ba-bestellservice.de/bestellservice/themen/buergerinnen-buerger/arbeitslosengeld/merkblatt-17-beruecksichtigung-von-entlassungsentschaedigungen-maerz-2014-100226/]
== '''Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit''' ==
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