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Aufhebungsvertrag

2.098 Byte hinzugefügt, 18:07, 6. Apr. 2015
/* Aufhebungsvertrag */
== '''Aufhebungsvertrag''' ==
 
Nicht alle Arbeitsverträge werden durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers beendet. Es gibt außerdem die Möglichkeit, im Wege einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden zu lassen. Eine solche Vereinbarung nennt man Aufhebungsvertrag.
 
Kein Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor und bei einer solchen Vereinbarung. Die einmal geleistete Unterschrift kann nicht wie beim Zeitschriftenkauf an der Haustür widerrufen werden. Eine Aufhebungsvereinbarung kann man auch nicht im Nachhinein wie das Kleingedruckte überprüfen lassen, selbst wenn es sich bei dem Aufhebungsvertrag um einen Formularvertrag handelt. Die Beendigung als solche wird von den Arbeitsgerichten keiner Angemessenheitsprüfung unterzogen. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen kann man die Unterschrift im Nachhinein anfechten.
 
Auch der Betriebsrat kann keinen Einfluß auf einen Aufhebungsvertrag nehmen; er muß nämlich anders als bei der Kündigung vom Arbeitgeber nicht beteiligt werden (aber: als Unterstützung empfiehlt es sich, zu Gesprächen, in denen es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzuzuziehen.)
 
Die Gerichte haben auch keine Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder das Gesprächsthema des Gesprächs mitgeteilt noch eine Bedenkzeit eingeräumt hatte.
 
Die Unterschrift führt daher mit ziemlicher Sicherheit zu einer nicht mehr rückgängig zu machenden Beendigung, was den Aufhebungsvertrag bei Arbeitgebern so beliebt macht. Deshalb geht auch die Initiative für einen Aufhebungsvertrag im Regelfall vom Arbeitgeber aus.
 
Wenn ein solcher Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sind viele Kolleginnen und Kollegen unsicher, ob sie unterschreiben sollen, weil sie nicht wissen, was drinstehen darf und was nicht und welche Konsequenzen die Unterschrift hat. Die Gefahr, in Fallen zu laufen und den Abschluss des Aufhebungsvertrages am Ende bitter zu bereuen, ist in der Tat sehr groß.
== '''Aufhebungsvertrag: Bedeutung in der Praxis''' ==
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