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Aufhebungsvertrag

1.011 Byte hinzugefügt, 18:19, 6. Apr. 2015
/* Aufhebungsvertrag */
Die Unterschrift führt daher mit ziemlicher Sicherheit zu einer nicht mehr rückgängig zu machenden Beendigung, was den Aufhebungsvertrag bei Arbeitgebern so beliebt macht. Deshalb geht auch die Initiative für einen Aufhebungsvertrag im Regelfall vom Arbeitgeber aus.
Wenn ein solcher Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sind viele Kolleginnen und Kollegen Arbeitnehmer unsicher, ob sie unterschreiben sollen, weil sie nicht wissen, was drinstehen darf und was nicht und welche Konsequenzen die Unterschrift hat. Die Gefahr, in Fallen zu laufen und den Abschluss des Aufhebungsvertrages am Ende bitter zu bereuen, ist in der Tat sehr groß. == '''Aufhebungsvertrag / Widerruf''' == Kein Widerruf der Unterschrift möglich! Viele Arbeitnehmer glauben, Sie könnten die Unterschrift nach einer Bedenkzeit widerrufen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.11.2003 (2 AZR 177/03) unterliegt ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dem Betriebsgelände (Personalbüro, Chefbüro oder am Arbeitsplatz) abgeschlossener Aufhebungsvertrag aber keinem Widerrufsrecht. Also: Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie Folgen und Inhalt des Aufhebungsvertrages kontrollieren und überdenken. Dabei soll dieser kleine Ratgeber helfen. Tipp: Vereinbaren Sie im Aufhebungsvertrag in jedem Fall ausdrücklich einen Widerufsvorbehalt / eine Widerrufsfrist oder eine Bedenkzeit, wenn sie nicht „Nein“ sagen können. == '''Aufhebungsvertrag / Anfechtung'' == Unter engen Voraussetzungen ist die Anfechtung des Aufhebungsvertrags möglich, wenn eine Täuschung oder Drohung zur Unterschrift des Aufhebungsvertrags geführt hat.
== '''Aufhebungsvertrag: Bedeutung in der Praxis''' ==
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