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Aufhebungsvertrag

975 Byte hinzugefügt, 18:22, 6. Apr. 2015
/* Aufhebungsvertrag */
Wenn ein solcher Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sind viele Arbeitnehmer unsicher, ob sie unterschreiben sollen, weil sie nicht wissen, was drinstehen darf und was nicht und welche Konsequenzen die Unterschrift hat. Die Gefahr, in Fallen zu laufen und den Abschluss des Aufhebungsvertrages am Ende bitter zu bereuen, ist in der Tat sehr groß.
 
== '''Aufhebungsvertrag: Bedeutung in der Praxis''' ==
 
Während früher der Aufhebungsvertrag das Wahl der Mittel der Beendigung bei Führungskräften war (die Trennung "im beiderseitigen Einvernehmen"), ersetzt der Aufhebungsvertrag zunehmend die betriebsbedingte Kündigung auch bei normalen Arbeitnehmern. Da der Aufhebungsvertrag Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld hat, wird der Abschluß häufig mit einer "Prämie" belohnt, die die zu erwartende Sperrzeit ausgleicht. Dies geschieht in freiwilligen Sozialplänen (per voluntary leave) oder durch freiwillige Betriebsvereinbarungen neben einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan.
 
Häufig wird der Aufhebungsvertrag auch statt verhaltensbedingter Kündigung eingesetzt, oft mit der Drohung, andernfalls müsse fristlos gekündigt werden und/oder Strafanzeige erstattet werden.
 
Der Autor geht davon aus, dass inzwischen fast die Hälfte aller Entlassungen mittels Aufhebungsvertrag durchgeführt wird.
== '''Aufhebungsvertrag / Widerruf''' ==
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