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Aufhebungsvertrag

3.751 Byte hinzugefügt, 18:55, 6. Apr. 2015
/* Aufhebungsvertragsklauseln */
== '''Aufhebungsvertragsklauseln''' ==
 
Ein Aufhebungsvertrag enthält eine Vielzahl von Standardklauseln, harmlosen und gefährlichen, aber auch individuellen Klauseln.
 
Gefährlich sind Ausschlussklauseln der Art:
 
"Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Zahlung der vereinbarten Abfindung erledigt sind."
 
da sich die Parteien häufig nicht darüber im Klaren sind, welche offenen Forderungen noch bestehen (Darlehen, Resturlaub, Mehrarbeit, Reisekosten etc.)
== '''Muster Aufhebungsvertrag''' ==
Gerade wegen der großen Bedeutung des Aufhebungsvertrag bei Jobwechseln im Arbeitsverhältnis ist vor der ungeprüften Verwendung eines "kostenlosen" Musteraufhebungsvertrags zu warnen. Auch die Formulare, die der Steuerberater zur Verfügung stellt, haben häufig ihre Tücken. Ein Mandant des Autors profitierte von einer Formulierung in einem arbeitgeberseitig aus einer Software ausgedruckten Aufhebungsvertrag, nach der alle "aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitverhältnis stehenden Ansprüche" mit der Vereinbarung erledigt sein sollten. Das diese Formulierung auch die noch offenen 20.000 Euro aus einem Arbeitgeberdarlehen umfasste, stellte das Arbeitsgericht Köln zur Überraschung des Arbeitgebers später fest.  Die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen Regelungen ändern sich häufig plötzlich, so daß auch beim Aufhebungsvertrag gerade erst veröffentlichte Muster schnell kalter Kaffe von gestern werden. Ein einfaches Muster für den Aufhebungsvertrag stellt der Wolters Kluwer Verlag auf seinen Seiten zur Verfügung [http://www.lto.de/uploads/media/Aufhebungsvertrag_1_.pdf]
== '''Checkliste Aufhebungsvertrag''' ==
== '''AufhebungsvertragsCheck''' ==
Lassen Sie als Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung durch einen spezialisierten Anwalt prüfen. Viele Arbeitnehmer und Führungskräfte (interessanterweise überdurchschnittlich oft Vertriebsleiter und IT-Leiter) haben Ihren Aufhebungsvertrag bei einem Jobwechsel vor der Unterschrift durch Rechtsanwalt Felser prüfen checken lassen. Wir bewerten Rechtsanwalt Felser bewertet dabei nicht nur die einzelnen Klauseln und die juristische Qualität, sondern auch die durch den Aufhebungsvertrag erkennbare Einstellung des Arbeitgebers zu seinen Mitarbeitern. Aufgrund unserer langjährigen anwaltlichen Erfahrung im Aushandeln und der Begleitung bei Aufhebungsverträgen und unserer Datenbank können wir auch konkrete Hinweise für angemessene oder unternehmensübliche Abfindungen geben. Ein weiterer Unterschied unseres AufhebungsvertragsChecks aber ist, daß wir Ihnen auch praxisorientierte Tipps für die Verhandlungen und "Nachverhandlungen" geben. So können Sie auch vermeiden, daß sie die falschen Punkte ansprechen.
Zum '''AufhebungsvertragsCheck'''[http://www.aufhebungsvertrag.de/check-aufhebungsvertrag/index.html]
 
== '''Blogbeiträge zum Thema Aufhebungsvertrag''' ==
Aufhebungsvertrag mit Abfindung aber ohne Sperrzeit? [http://www.felser.de/aufhebungsvertragde/aufhebungsvertrag-ohne-sperrzeit/]
== '''Interviewsdes Autors zum Aufhebungsvertrag''' ==
(1)Süddeutsche Zeitung vom 26.04.2012Bloß nichts überstürzen - Wie man endlich den passenden Arbeitgeber findetmit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [http://www.sueddeutsche.de/c5c38q/593549/Bloss-nichts-ueberstuerzen.html] (2) Karriere Journal Monster.de vom 28.05.2008Ratgeber Kündigung: AufhebungsvertragNicht vorschnell annehmenmit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [http://karriere-journal.monster.de/beruf-recht/kundigung-stellenwechsel/ratgeber-aufhebungsvertrag-28276/article.aspx] (3) Geld Idee Heft 6/2007Aufhebungsvertrag: Sanfte TrennungBeitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felserleider nicht online (4) Netzeitung vom 27.10.2006Aufhebungsvertrag nicht übereilt unterschreibenMit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser [http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/449189.html] (5) Karriere/ Handelsblatt vom 27.10.2006 (Heft November 2006)Nicht voreilig Aufhebungsvertrag unterschreibenMit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser [http://www.karriere.de/service/nicht-voreilig-aufhebungsvertraege-unterschreiben-124590] (6) Capital vom 11.01.2006Aufhebungsvertrag: Bitterer Abgang.mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser [http://www.capital.de/steuern-recht/:Aufhebungsvertraege--Bitterer-Abgang/100002087.html] (7) Focus Money vom 14.08.2003Aufhebungsverträge: Probates Mittelvon Melanie Rübartschmit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [http://www.focus.de/finanzen/steuern/aufhebungsvertraege-probates-mittel_aid_250201.html] (8) VDI nachrichten August 2001Aufhebungsverträge: Ein seriöses Verhandlungsergebnis nutzt Arbeitgebern und Arbeitnehmern - Wenn sich die Firma vom Mitarbeiter trennen will. Aufhebungsverträge haben wieder Konjunktur. Doch Vorsicht: Verborgene Fallstricke können sich zum Nachteil der Arbeitnehmer auswirken.Von M. ROTHENBERG mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser [http://www.vdi-nachrichten.com/artikel/Wenn-sich-die-Firma-vom-Mitarbeiter-trennen-will/8572/4]
(8) Weitere Interviews: Daneben haben die Rechtsanwälte der Kanzlei zahlreiche Interviews[http://www.felser.de/presse/interviews-2012-2011/] zum [[befristeten Arbeitsvertrag]], zum [[Berufsausbildungsvertrag]], zu [[Zielvereinbarung]] und zu einzelnen Rechten und Pflichten im Arbeitsvertrag gegeben.
 
== '''Fachbeiträge des Autors zu Kündigung, Entlassung, Abfindung, Freistellung, Aufhebungsvertrag''' ==
 
Alle Fachbeiträge von Rechtsanwalt Felser finden Sie auf felser.de [http://www.felser.de/buecher-aufsaetze-e-books/]
== ''' Weblinks ''' ==
== ''' Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Aufhebungsvertrag" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" mit der Themendomain "Aufhebungsvertrag.de". Für Ver.di hat er das Merkblatt "Aufhebungsvertrag" bearbeitet [http://web.archive.org/web/20091007215044/http://mitbestimmung.verdi.de/betriebsrat/data/0138_01_aufhebungsvertrag.pdf]. Er hat zahlreiche weit über tausend Arbeitnehmer und Führungskräfte sachkundig vor dem Abschluß des Aufhebungsvertrags und bei Problemen mit Klauseln und Regeln des Arbeitsvertrag einem unterzeichneten Aufhebungsvertrag beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei Betriebsänderungen und Sozialplan sowie bei der Geltendmachung von InformationsrechtenAnhörung zur Kündigung, der Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Arbeitsvertrag (Nachweisgesetz, Tarifvertrag etc.) und Betriebsvereinbarungen mit Bezug zum Arbeitsvertrag (z.B. AT-Angestellte)er schult Betriebsräte auch zu diesen Themen. Referenzen auf Anfrage.
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