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Aufhebungsvertrag

918 Byte hinzugefügt, 18:13, 6. Apr. 2015
/* Aufhebungsvertrag: Bedeutung in der Praxis */
== '''Aufhebungsvertrag: Bedeutung in der Praxis''' ==
Während früher der Aufhebungsvertrag das Wahl der Mittel der Beendigung bei Führungskräften war (die Trennung "im beiderseitigen Einvernehmen"), ersetzt der Aufhebungsvertrag zunehmend die betriebsbedingte Kündigung auch bei normalen Arbeitnehmern. Da der Aufhebungsvertrag Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld hat, wird der Abschluß häufig mit einer "Prämie" belohnt, die die zu erwartende Sperrzeit ausgleicht. Dies geschieht in freiwilligen Sozialplänen (per voluntary leave) oder durch freiwillige Betriebsvereinbarungen neben einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan.
 
Häufig wird der Aufhebungsvertrag auch statt verhaltensbedingter Kündigung eingesetzt, oft mit der Drohung, andernfalls müsse fristlos gekündigt werden und/oder Strafanzeige erstattet werden.
 
Der Autor geht davon aus, dass inzwischen fast die Hälfte aller Entlassungen mittels Aufhebungsvertrag durchgeführt wird.
== '''Gesetzliche Grundlagen zum Aufhebungsvertrag''' ==
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