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Aufhebungsvertrag

397 Byte hinzugefügt, 11:09, 16. Dez. 2014
/* Aufhebungsvertragsklauseln */
Widerruf und Anfechtung:
Einen Aufhebungsvertrag können Sie regelmäßig nicht widerrufen, sondern allenfalls wegen Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB anfechten.
 
 
== '''Aufhebungsvertrag und Arbeitsagentur''' ==
 
Ein Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer Sperrzeit (selbst wenn er als Abwicklungsvertrag bezeichnet wird).
 
 
== '''Aufhebungsvertrag und Steuern''' ==
 
Ausführliche Informationen zur Behandlung der Abfindung bei der Steuer finden Sie im Rechtslexikon unter dem Stichwort "Abfindung" [http://www.felser.de/rechtslexikon/Abfindung]
 
== '''Aufhebungsvertragsklauseln''' ==
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