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Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.269 Byte hinzugefügt, 19:01, 16. Apr. 2012
== '''Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM''' ==
"Das Betriebliche Eingliederungsmanagement zielt darauf ab, durch geeignete Maßnahmen im Einzelfall das Arbeitsverhältnis des erkrankten Arbeitnehmers auf Dauer zu sichern. Hierfür bedarf es eines gemeinsam im Unternehmen vereinbarten systematischen Vorgehens zur Sicherstellung eines erfolgreichen Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Ein für alle Unternehmen vorgeschriebenes Verfahren zur Durchführung von Betrieblichem Eingliederungsmanagement gibt es nicht. Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement setzt eine individuelle und zielgerichtete Vorgehensweise gegebenenfalls unter Einbeziehung verschiedener Personen und Stellen voraus."
 
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
== '''Rechtsgrundlage (Gesetzestext) Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM''' ==
§ 84 SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement (amtlicher Gesetzestext)[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html]
 
== '''Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz''' ==
 
"Der sorgfältige Umgang mit den über den erkrankten Arbeitnehmer im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhobenen Daten ist eine grundlegende Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen am Verfahren beteiligten Akteuren. Auf den Datenschutz sollte daher von Anfang an größter Wert gelegt werden; ihm kommt eine zentrale Bedeutung bei der erfolgreichen Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu."
 
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
== '''Urteile zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - BEM''' ==
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