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Betriebsrat

52 Byte hinzugefügt, 14:22, 9. Apr. 2012
/* Betriebsrat */
== '''Betriebsrat''' ==
Der Betriebsrat ist der gewählte Interessenvertreter der Belegschaft in einem privatrechtlichen Unternehmen. Die Rechtsstellung und die Rechte des Betriebsrates regelt das Betriebsverfassungsgesetz, dass zuletzt 2001 grundlegend novelliert wurde. Nur der Betriebsrat hat die Rechte und Rechtsstellung aus dem ist im Betriebsverfassungsgesetzals Arbeitnehmervertretung vorgesehen. Runde Tische und Mitarbeiterrat & Co. können daher wie ein "Klassensprecher" der Geschäftsführung allenfalls Anregungen geben und um etwas bitten, durchsetzen können sie es anders als ein gesetzlich legitimiertes Gremium wie der Betriebsrat nicht.
Die Amtszeit des gewählten Betriebsrats dauert vier Jahre. Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden im Jahr 2014 statt. Besteht in einem Betrieb noch kein Betriebsrat, kann jederzeit gewählt werden. Das Betriebsverfassungsgesetz hat 2001 die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen, vor allem in kleineren Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern erleichtert.
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