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Betriebsrat

3.533 Byte hinzugefügt, 14:47, 9. Apr. 2012
== '''Gründung eines Betriebsrats''' ==
Das Betriebsverfassungsgesetz hat 2001 die Gründung von Betriebsräte in Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern erleichtert. Für diese Betriebe ist ein vereinfachtes Wahlverfahren vorgesehen. Dadurch kann durch die Initiatoren der Betriebsratsgründung ein Wahlvorstand unkompliziert ins Leben gerufen werden, der dann - mit Kündigungsschutz - die Betriebsratswahl durchführen kann. Da das Wahlverfahren gleichwohl einige Tücken hat und nicht jeder Arbeitgeber über eine Betriebsratswahl glücklich ist, sollte jedenfalls die Betriebsratsgründung nicht ohne Unterstützung von Gewerkschaft und qualifizierter Beratung versucht werden. Schließlich gibt es genügend Anwälte, die sich u.a. auf die Verhinderung von Betriebsratswahlen spezialisiert haben und Fehler sofort nutzen bzw. sogar provozieren. Fehler machen die Betriebsratswahl anfechtbar (§ 19 BetrVG).
== '''12 gute Gründe für den Betriebsrat''' ==
Bundesarbeitsgericht Beschluß vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 7 ABR 32/00
 
Der Schulungsanspruch der Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 6 BetrVG (erforderliche Seminare) ist zeitlich nicht begrenzt. Bei erstmaliger Wahl steht dem Betriebsratsmitglied als "Grundschulung" in der ersten Amtszeit mindestens eine zweiwöchige Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz, eine zweiwöchige Schulung zum Arbeitsrecht und eine ebenfalls zweiwöchige Schulung zum Arbeitsschutzrecht zu. Liegt ein betriebliches Erfordernis vor und ist das Betriebsratsmitglied für ein spezielles Thema im Betriebsrat zuständig oder soll dazu qualifiziert werden, können daneben noch "Spezialschulungen" besucht werden.
 
Zusätzlich kann jedes Betriebsratsmitglied "geeignete" Schulungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG besuchen, bei erstmaliger Wahl bis zu vier Wochen während der erstem Amtszeit, bei jeder weiteren Amtszeit bis zu drei Wochen.
Angebote der Kanzlei für Betriebsratsschulungen und Betriebsräteseminare mit dem Autor als Referenten finden Sie hier oder auf betriebsratsschulungen.de[http://www.betriebsratsschulungen.de].
 
In den sehr gut ausgestatteten Schulungsräumen in Köln (Salierring) und Brühl (Franziskanerhof, direkt am Markt und am Schloßpark) sowie Inhouse bieten wir u.a. folgende Schulungsthemen (1 bis 3 Schulungstage) an:
 
• Arbeitnehmerhaftung
• Pflegehaftung
• Schichtplanung im TVöD
• Mitbestimmung bei AT-Angestellten
• Mitbestimmung bei Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
• Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
• Krankheitsbedingte Kündigung
• Betriebsratsanhörung bei Kündigung
• Rechte und Pflichten Betriebsratsvorsitzende und freigestellte Betriebsräte
• Neu im Betriebsrat (Crash/Intensiv)
• Zuständigkeitsverteilung / Mitbestimmung Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
• Betriebsausschussarbeit
• Drittelbeteiligungsgesetz (Wahl)
• Betriebsrat und Internet / Mail / Datenschutz
• High potentials und low Performer: Minderleister
• Leiharbeit im Betrieb
• Datenschutz im Betrieb
• PC-Arbeit für Betriebsräte
• Aktuelle Rspr. zum Mobbing
• Mitbestimmung bei Kurzarbeit
• Urlaubsrecht
• Arbeitssicherheit im Betrieb
• Mobbing erkennen und als BR handeln
• Betriebsübergang / Betriebsübernahme
• Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
• Arbeitszeitrecht
• Rechte des Betriebsratsmitglieds
• Schwerbehindertenrecht (SGB IX) für SchwbV
• Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
• Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
• Informationsrechte und Überwachungsrechte
• Sucht im Betrieb
• Wirtschaftsausschuss – erstes arbeiten als WA
• Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat - Rechte
• SGB IX für den Betriebsrat
• Whistleblowing und Mitbestimmung
 
Bei Interesse wenden sich Betriebsräte an Frau Howanski (02232/945040-14), die das Dezernat von Rechtsanwalt Felser organisiert.
== '''Diskussionsforum für den Betriebsrat''' ==
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