Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Betriebsrat

139 Byte hinzugefügt, 14:53, 9. Apr. 2012
/* Rechte des Betriebsrats */
== '''Rechte des Betriebsrats''' ==
Der Betriebsrat hat eine Vielzahl von Rechten, beginnend mit den Rechten, die seine Arbeitsfähigkeit betreffen (Geschäftsführung, Kostenfreistellung für Sachmittel, Arbeitsbefreiung, Freistellung, Schulung, Benachteilungsverbot, Kündigungsschutz) und schließlich die Rechte, für die er gewählt wurde, also die Beteiligungsrechte. :
- Überwachungsrecht (bei den allgemeinen Aufgaben nach § 80 Abs. 1 BetrVG)
1.433
Bearbeitungen