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Betriebsrat

373 Byte hinzugefügt, 15:16, 9. Apr. 2012
/* Checkliste: Anwalt für den Betriebsrat */
Der Anwalt des Betriebsrats sollte sich für Arbeitnehmerinteressen einsetzen. Nur dann ist sichergestellt, daß er bei erfolgreicher Arbeit nicht vom Unternehmen "abgeworben" wird, denn als Arbeitgeberanwalt verdient ein Anwalt nachweislich mehr. Arbeitnehmeranwälte engagieren sich deshalb häufig bewusst und unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile für Betriebsräte und Arbeitnehmer. Ausserdem üben Arbeitgeberkanzleien durch die Beratung und Vertretung von Betriebsräten gerne "an" Betriebsräten und lernen vor allem Dinge "über" Betriebsräte. Dieses Wissen wird dann nicht selten gegen Betriebsräte eingesetzt.
Der Anwalt des Betriebsrats sollte erfahren sein. Der Beruf des Anwalts ist wie so viele ein Beruf, bei dem Erfahrung wegen der damit verbundenen Lerneffekte ein unschätzbarer Wert ist. In den schlauen Büchern steht leider eben nicht Alles drin, häufig leider auch immer das Gleiche, nie aber das "Praktische" und selten die "Tricks".
Der Betriebsratsanwalt sollte idealerweise über praktische Erfahrungen aus eigener Betriebsratsarbeit verfügen. Denn eine rein rechtliche Betrachtung führt häufig nicht zum Erfolg, sondern zu unnötig langwierigen Konflikten, entscheidend ist aus Sicht der Belegschaft, ob die "PS auch auf die Straße gebracht werden" und am liebsten zügig. Ein Anwalt, der selbst Betriebsrat war, weiß, daß der Spruch: "Stell Dir vor, Du bist ein guter Betriebsrat, aber keiner merkt das ..." gerade bei neugewählten Betriebsräten ein Problem ist, weil auch ein Betriebsrat lernen muß, Prioritäten zu setzen, taktisch vorzugehen und das Selbstmarketing nicht zu vergessen.
Der ideale Anwalt hat jederzeit genügend Zeit für den Betriebsrat ... Sie merken schon, jetzt beginnt die Geschichte zum Märchen zu werden - denn welcher Anwalt mit den vorgenannten Eigenschaften hat Langeweile zu beklagen? Vernünftige Anwälte limitieren die Zahl der Mandate, um die Qualität trotz hoher Nachfrage sicherzustellen. Trotzdem muß auch ein Betriebsrat damit rechnen, bei nicht fristgebundenen Arbeiten einmal Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. Man muss sich dann wie häufig im Leben entscheiden zwischen Qualität oder Geschwindigkeit.
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