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Betriebsratsschulung

1.425 Byte entfernt, 15:32, 9. Apr. 2012
/* Grundschulung zum Betriebsverfassungsrecht */
== '''Grundschulung zum Betriebsverfassungsrecht''' ==
 Grundschulungen sind Betriebsratsschulungen [http://www.betriebsratsschulungen.de/ oder Personalratsschulungen http://www.personalratsseminar.de/], die die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht [http://www.betriebsverfassungsrecht.de ] (bei Betriebsratsmitgliedern [http://www.betriebsratsmitglied.de]) oder bei Personalratsmitgliedern im Personalvertretungsrecht http://www.personalvertretungsrecht.de, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zum Ziel haben. Grundschulungen sind abzugrenzen von Spezialschulungen [http://www.spezialschulung.de], die im Hinblick auf die Erforderlichkeit eine nähere Begründung vom Betriebsrat bzw. Personalrat erfordern. Anspruch auf geeignete und erforderliche Schulungen Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat Anspruch auf bezahlte Freistellung bzw. bezahlte Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Schulungen, wenn diese Kenntnisse vermitteln, die für die Betriebsratstätigkeit erforderlich sind. Ausserdem können sich Betriebsratsmitglieder (http://www.betriebsratsmitglied.de) je Amtsperiode nach § 37 Abs. 7 BetrVG für drei Wochen bei "geeigneten" Schulungen anmelden, erstmals gewählte Betriebsräte sogar für vier Wochen.  Auch Personalratsmitglieder http://www.personalratsmitglied.de/ können erforderliche wie geeignete Seminare besuchen (§ 46 Abs. 6 und Abs. 7 BPersVG).  Gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG sind die Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Außerdem hat die Dienststelle gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG die insoweit entstandenen Kosten zu tragen. Für Personalratsmitglieder in NRW gibt es allerdings keine "geeigneten" Schulungen, dort ist in § 42 Abs. 5 LPVG NRW nur ein Rechtsanspruch auf "erforderliche" Seminare geregelt.
Grundschulung und Spezialschulung
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