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Betriebsratsschulung

2 Byte entfernt, 22:08, 10. Apr. 2012
/* Betriebsratsschulung / Betriebsräteseminar */
Die regelmäßige Fortbildung der Betriebsratsmitglieder in Betriebsräteseminaren sind eine Grundvoraussetzung für eine vernünftige Betriebsratsarbeit. Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, zB durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 142, zu B I 1 der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe) .
== '''Auswahl des Seminarabieters für das Betriebsräteseminar''' ==
Der Betriebsrat muß nicht den billigsten Anbieter wählen:
"Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat zu entscheiden, ob ein Betriebsratsmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden soll. Dabei hat er unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu prüfen, ob die Teilnahme erforderlich iSv. § 37 Abs. 6 BetrVG ist oder nicht (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe) . Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Beurteilungsspielraums auch zu prüfen, ob die zu erwartenden Schulungskosten mit der Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebs zu vereinbaren sind. Außerdem hat er darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - BAGE 80, 236 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 74, zu B II 1 der Gründe; 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - BAGE 26, 269 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 33, zu III 4 der Gründe) . Der Betriebsrat ist allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen. Seine Auswahlentscheidung kann er bei vergleichbaren Seminarinhalten auch von dem Veranstalter selbst abhängig machen (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - aaO, zu B II 1 der Gründe)."
 
== '''Teilnahme an Betriebsräteseminar durch einstweilige Verfügung?''' ==
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