Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Betriebsratswahl

387 Byte hinzugefügt, 13:42, 24. Mär. 2015
/* Anfechtung der Betriebsratswahl */
== '''Anfechtung der Betriebsratswahl''' ==
 
Die Wahl kann bis zu 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Im Rahmen einer Wahlanfechtung prüft das Arbeitsgericht, ob bei der Betriebsratswahl Fehler gemacht wurden und ob diese das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Anfechtungsberechtigt sind der Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer. Schätzungen vermuten, dass zwischen 80 und 90 % aller Betriebsratswahlen anfechtbar sind. Der Wahlvorstand hat Anspruch auf Schulung im Wahlrecht und kann in Zweifelsfragen einen Sachverständigen hinzuziehen. Behindert der Arbeitgeber die Betriebsratswahl, kann der Wahlvorstand auf Kosten des Arbeitgebers (§ 20 BetrVG) einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Rechte durchzusetzen.
== '''Abbruch der Betriebsratswahl''' ==
1.433
Bearbeitungen