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Betriebsratswahl

5 Byte entfernt, 13:46, 24. Mär. 2015
/* 12 Tipps für eine unanfechtbare Betriebsratswahl 2014 */
Ein Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl wegen Wahlmängeln durch einstweilige Verfügung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, also bei einer Nichtigkeit der Wahl. Wer eine Betriebsratswahl anfechten möchte, ist in der Regel auf das normale Anfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG verwiesen, dass naturgemäß ca. 2 Jahre dauert. Bis dahin ist der Betriebsrat im Amt und kann wirksame Beschlüsse fassen, sofern keine Nichtigkeit der Wahl vorliegt.
== '''12 Tipps für eine unanfechtbare Betriebsratswahl 2014''' ==
1. Besuchen Sie bereits vor der Bestellung des Wahlvorstands ein spezielles Seminar für den Betriebsrat zur Vorbereitung der Betriebsratswahl 2014. Mehr Infos hier >
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