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Betriebsratswahl

3.362 Byte hinzugefügt, 08:45, 8. Apr. 2015
/* Erstmalige Betriebsratsgründung */
== '''Anfechtung der Betriebsratswahl''' ==
 
Die Wahl kann bis zu 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Im Rahmen einer Wahlanfechtung prüft das Arbeitsgericht, ob bei der Betriebsratswahl Fehler gemacht wurden und ob diese das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Anfechtungsberechtigt sind der Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer. Schätzungen vermuten, dass zwischen 80 und 90 % aller Betriebsratswahlen anfechtbar sind. Der Wahlvorstand hat Anspruch auf Schulung im Wahlrecht und kann in Zweifelsfragen einen Sachverständigen hinzuziehen. Behindert der Arbeitgeber die Betriebsratswahl, kann der Wahlvorstand auf Kosten des Arbeitgebers (§ 20 BetrVG) einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Rechte durchzusetzen.
== '''Abbruch der Betriebsratswahl''' ==
Ein Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl wegen Wahlmängeln durch einstweilige Verfügung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, also bei einer Nichtigkeit der Wahl. Wer eine Betriebsratswahl anfechten möchte, ist in der Regel auf das normale Anfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG verwiesen, dass naturgemäß ca. 2 Jahre dauert. Bis dahin ist der Betriebsrat im Amt und kann wirksame Beschlüsse fassen, sofern keine Nichtigkeit der Wahl vorliegt. == '''12 Tipps für eine unanfechtbare Betriebsratswahl''' == 1. Besuchen Sie bereits vor der Bestellung des Wahlvorstands ein spezielles Seminar für den Betriebsrat zur Vorbereitung der Betriebsratswahl 2014. Mehr Infos hier > 2. Beschaffen Sie sich gewerkschaftliche Software-CD für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl 2014 oder kaufen sie sich die Wahlunterlagen vom Bund-Verlag. Bestellung hier > 3. Frühe Schulung des Wahlvorstands oder voraussichtlichen Wahlvorstands vermeidet Fehler. 4. Schulen Sie auch die Ersatzmitglieder und Wahlhelfer. Mehr Infos hier > 5. Sichern Sie sich frühzeitig die Unterstützung von mit Betriebsratswahlen erfahrener Fachanwälte. In der "Hochsaison" kommt es sonst zu Engpässen ... Mehr Infos > 6. Wo gewählt wird (Betriebsbegriff, Gemeinschaftsbetrieb, welche Nebenbetriebe gehören zu welchem Betrieb), wer wählt (leitende Angestellte, freie Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Werkverträge) kann schon kritisch sein. Klären Sie diese Fragen schon als Betriebsrat vor der Bestellung des Wahlvorstands. 7. Bestellen Sie lieber mehr als drei Arbeitnehmer in den Wahlvorstand und legen sie schon eine Arbeitsverteilung fest. Planen Sie die ersten Schritte und sorgen sie rechtzeitig für ausreichende Arbeitsbefreiung. 8. Wählerliste rechtzeitig anfordern, Kriterien und Prüfungsstandards festlegen. Der Arbeitgeber kann die Wahl selbst dann anfechten, wenn er eine fehlerhafte Informationen zur Wählerliste gegeben hat. 9. Die meisten Fehler passieren beim Wahlausschreiben. Bereiten Sie das Wahlausschreiben frühstmöglich vor. Legen Sie Aushang, Orte und Verfahren fest. 10. Bei der Listenwahl geschehen ebenfalls viele Fehler. Nicht selten werden ungültige Listen zugelassen oder gültige Listen zurückgewiesen. Noch öfter reagiert der Wahlvorstand nicht rechtzeitig. Solche Fehler machen die Wahl unwirksam. 11. Fehlerhafte Beschlüsse des Betriebsrats bei der Bestellung und des Wahlvorstands bei der Durchführung der Wahl können die Betriebsratswahl gefährden und sogar anfechtbar machen. Mehr Infos > 12. Beeinflussungen oder Behinderungen der Betriebsratswahl muss der Wahlvorstand entgegentreten und diese notfalls gerichtlich unterbinden lasssen, ansonsten führen diese regelmäßig zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl.
== '''Erstmalige Betriebsratsgründung''' ==
Besondere Probleme bereitet den Initiatoren die Neugründung eines Betriebsrats gegen den Widerstand des Arbeitgeber. Häufig scheitert das gesetzlich gewollte Anliegen wegen vermeidbarer Fehler und der falschen Einschätzung der Haltung des Arbeitgebers. Die Betriebsratsgründung soll daher auf einer eigenen Seite behandelt werden. Informationen zur Betriebsratsgründung finden Sie in einem Beitrag auf unserem Blog [http://www.felser.de/blog/betriebsrat-gruenden-aber-richtig/]
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==''' Schulung des Wahlvorstands vor der Betriebsratswahl''' ==
 
Viele Fehler bei der Betriebsratswahl ließen sich vermeiden, wenn die Wahlvorstandsmitglieder sich in einem Seminar für den Wahlvorstand schulen würden. Die Kosten einer Schulung des Wahlvorstandes hat der Arbeitgeber nach Der Restbrechung als Kosten der Wahl im Sinne des § 20 BetrVG zu tragen.
== '''Weblinks''' ==
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