Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Betriebsratswahl

363 Byte hinzugefügt, 08:45, 8. Apr. 2015
/* Erstmalige Betriebsratsgründung */
Ein Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl wegen Wahlmängeln durch einstweilige Verfügung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, also bei einer Nichtigkeit der Wahl. Wer eine Betriebsratswahl anfechten möchte, ist in der Regel auf das normale Anfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG verwiesen, dass naturgemäß ca. 2 Jahre dauert. Bis dahin ist der Betriebsrat im Amt und kann wirksame Beschlüsse fassen, sofern keine Nichtigkeit der Wahl vorliegt.
== '''12 Tipps für eine unanfechtbare Betriebsratswahl 2014''' ==
1. Besuchen Sie bereits vor der Bestellung des Wahlvorstands ein spezielles Seminar für den Betriebsrat zur Vorbereitung der Betriebsratswahl 2014. Mehr Infos hier >
Besondere Probleme bereitet den Initiatoren die Neugründung eines Betriebsrats gegen den Widerstand des Arbeitgeber. Häufig scheitert das gesetzlich gewollte Anliegen wegen vermeidbarer Fehler und der falschen Einschätzung der Haltung des Arbeitgebers. Die Betriebsratsgründung soll daher auf einer eigenen Seite behandelt werden. Informationen zur Betriebsratsgründung finden Sie in einem Beitrag auf unserem Blog [http://www.felser.de/blog/betriebsrat-gruenden-aber-richtig/]
'
==''' Schulung des Wahlvorstands vor der Betriebsratswahl''' ==
 
Viele Fehler bei der Betriebsratswahl ließen sich vermeiden, wenn die Wahlvorstandsmitglieder sich in einem Seminar für den Wahlvorstand schulen würden. Die Kosten einer Schulung des Wahlvorstandes hat der Arbeitgeber nach Der Restbrechung als Kosten der Wahl im Sinne des § 20 BetrVG zu tragen.
== '''Weblinks''' ==
1.433
Bearbeitungen