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Betriebsratswahl

41 Byte hinzugefügt, 12:50, 29. Apr. 2014
/* Anfechtung der Betriebsratswahl */
Anfechtungsberechtigt sind der Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer.
 
== '''Abbruch der Betriebsratswahl''' ==
Ein Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl wegen Wahlmängeln durch einstweilige Verfügung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, also bei einer Nichtigkeit der Wahl.
 
== '''Erstmalige Betriebsratsgründung''' ==
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