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Betriebsratswahl

96 Byte hinzugefügt, 13:40, 24. Mär. 2015
/* Ablauf der Betriebsratswahl */
== '''Ablauf der Betriebsratswahl''' ==
Die Wahl beginnt mit Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands (letzteres in Betrieben ohne Betriebsrat). Der Wahlvorstand und schließlich auch der Betriebsrat kann in kleinen Betrieben auch in einem vereinfachten Verfahren gewählt werden.
Der Wahlvorstand muss die Betriebsratswahl unverzüglich einleiten, in dem er eine Liste der Wahlberechtigten erstellt, die sog. Wählerliste. Wahlberechtigt können Leiharbeitnehmer sein, nicht aber leitende Angestellte. Um die Wählerliste erstellen zu können, muss der Arbeitgeber dem Wahlvorstand die nötigen Angaben liefern. Tut der Arbeitgeber das nicht, kann der Wahlvorstand eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Wählerliste muss bis zum Wahltag aktuell gehalten werden.
Die Belegschaft wird über den Ablauf der Betriebsratswahl durch ein Wahlausschreiben informiert, dass der Wahlvorstand für alle zugänglich bekanntmachen muss. Die Beschäftigten können Wahlvorschläge mit Kandidaten (Wahlbewerber) machen, die der Wahlvorstand prüft. Diese müssen von Unterstützern unterzeichnet sein. Sind die Wahlvorschläge ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht, kommen die Listen oder Bewerber auf den Stimmzettel.
Am Wahltag werden dann im Wahllokal die Stimmen abgegeben. Es ist auch eine schriftliche Stimmabgabe möglich. Nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand die auf die Listen oder Bewerber abgegebenen Stimmen aus und gibt diese bekannt.Der Betriebsrat konstituiert sich auf einer Sitzung, zu der der Wahlvorstand einlädt.
== '''Anfechtung der Betriebsratswahl''' ==
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