Betriebsratswahl

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Betriebsratswahl

Alle (vier) Jahre wieder, wählen die Beschäftigten in den Betrieben sich einen Betriebsrat, der sie als Belegschaft vertreten soll. Die Betriebsratswahlen 2010 finden in der Zeit vom 1. März 2014 bis zum 31. Mai 2014 statt. Die gesetzlichen Regeln für die Wahl des Betriebsrats finden sich in den §§ 1 bis .. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der dazu erlassenen Wahlordnung zum BetrVG.


Ablauf der Betriebsratswahl

Die Wahl beginnt mit Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands (in Betrieben ohne Betriebsrat). Der Wahlvorstand und schließlich auch der Betriebsrat kann in kleinen Betrieben auch in einem vereinfachten Verfahren gewählt werden.

Der Wahlvorstand muss die Betriebsratswahl unverzüglich einleiten, in dem er eine Liste der Wahlberechtigten erstellt, die sog. Wählerliste. Wahlberechtigt können Leiharbeitnehmer sein, nicht aber leitende Angestellte. Um die Wählerliste erstellen zu können, muss der Arbeitgeber dem Wahlvorstand die nötigen Angaben liefern. Tut der Arbeitgeber das nicht, kann der Wahlvorstand eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Wählerliste muss bis zum Wahltag aktuell gehalten werden.

Die Belegschaft wird über den Ablauf der Betriebsratswahl durch ein Wahlausschreiben informiert, dass der Wahlvorstand für alle zugänglich bekanntmachen muss. Die Beschäftigten können Wahlvorschläge mit Kandidaten (Wahlbewerber) machen, die der Wahlvorstand prüft. Diese müssen von Unterstützern unterzeichnet sein. Sind die Wahlvorschläge ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht, kommen die Listen oder Bewerber auf den Stimmzettel.

Am Wahltag werden dann im Wahllokal die Stimmen abgegeben. Es ist auch eine schriftliche Stimmabgabe möglich. Nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand die auf die Listen oder Bewerber abgegebenen Stimmen aus und gibt diese bekannt.


Anfechtung der Betriebsratswahl

Die Wahl kann bis zu 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Im Rahmen einer Wahlanfechtung prüft das Arbeitsgericht, ob bei der Betriebsratswahl Fehler gemacht wurden und ob diese das Wahlergebnis beeinflussen konnten.

Anfechtungsberechtigt sind der Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Ein Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl wegen Wahlmängeln durch einstweilige Verfügung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, also bei einer Nichtigkeit der Wahl.


Erstmalige Betriebsratsgründung

Besondere Probleme bereitet den Initiatoren die Neugründung eines Betriebsrats gegen den Widerstand des Arbeitgeber. Häufig scheitert das gesetzlich gewollte Anliegen wegen vermeidbarer Fehler und der falschen Einschätzung der Haltung des Arbeitgebers. Die Betriebsratsgründung soll daher auf einer eigenen Seite behandelt werden.


Weblinks

Sonderseiten des Bund Verlags zur Betriebsratswahl 2010 mit Comics von Alf und Texten von Rechtsanwalt Felser

Interviews

(1) Video auf Bund.TV (Youtube) zur Betriebsratswahl 2010 mit Interview Rechtsanwalt Felser.

(2) Arbeitsrecht im Betrieb online: "Worauf bei der erstmaligen Wahl des Betriebsrats zu achten ist" Interview von Rechtsanwalt Michael W. Felser durch die AiB-Redakteurin Eva Maria Stopkotte. (17.09.2009)

(3) Verdi Publik Mai 2006: "Mit Tricks gegen die Betriebsratswahlen", ein Beitrag von Andreas Skrowonek mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser

Fachbuch

Felser/Roos, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung, Bund-Verlag 2000.


Autor

Rechtsanwalt Felser hat sich u.a. auf das Betriebsverfassungsrecht spezialisiert. Er ist Autor des Handbuchs Felser/Roos, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung, erschienen im Bund-Verlag. Aufgrund seiner Erfahrung aus eigenen Betriebsratswahlen (er war bei drei Betriebsratswahlen Wahlvorstand) und als Berater und Vertreter zahlreicher Wahlvorstände bei der Betriebsratswahl (z.B. Kölner Verkehrsbetriebe AG, Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG u.v.m.) kennt er alle Fallstricke bei der Betriebsratswahl.

Er kann dabei auf seine Erfahrung aus der Vertretung zahlreicher Wahlvorstände bzw. Wahlanfechter in Wahlanfechtungsverfahren vor Arbeitgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht einsetzen. Außerdem schreibt er Fachbeiträge zum Thema Betriebsverfassungsrecht in der Fachzeitschrift für Betriebsratsmitglieder, der "Arbeitsrecht im Betrieb", kurz: AiB.

Er betreut eine Rechtsrubrik in der Beilage "AiB Plus und ist Sponsor der BR-News (BRExtra) von Arbeitsrecht.de. Auf den Sonderseiten von Arbeitsrecht.de zum Thema Betriebsratswahlen ist er für die betriebsverfassungsrechtlichen Texte verantwortlich.

Rechtsanwalt Felser wird regelmäßig von Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen interviewt. Zu Betriebsratswahlen z.B. in der Verdi Publik Mai 2006: "Mit Tricks gegen die Betriebsratswahlen".

Verdi empfiehlt unsere Kanzlei in der Mitgliederzeitschrift “Ver.di bewegen” zum Titelthema “Hilfen für Betriebsräte” mit den Worten: “Bekannte Kanzlei, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.”

Rechtsanwalt Felser ist in das IGBCE Sachverständigenverzeichnis aufgenommen und einer von knapp 10 Anwälten im Sachverständigenverzeichnis des DGB. Er war einer der ersten Rechtsanwälte, die als Empfehlung in das Anwaltsverzeichnis von Soliserv aufgenommen wurde.