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Betriebsrente Foveruka Ford

3.197 Byte hinzugefügt, 15:39, 14. Apr. 2012
== '''Anpassung / Erhöhung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG''' ==
Neben der trotz höchstrichterlicher Verurteilung weiterpraktizierten Ungleichbehandlung versuchen viele namhafte Unternehmen, u.a. IBM, aber auch Ford, Betriebsrentenerhöhungen zu vermeiden. Erst nach Klage und Verurteilung zahlen viele Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung der Betriebsrente (Anpassung nach § 16 BetrAVG).
IMB weigert sich sogar, trotz einer Verurteilung durch das Bundesarbeitsgericht in vergleichbaren Fällen die Betriebsrente auch bei Kollegen des Klägers zu erhöhen. Das Arbeitsgericht Stuttgart und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) werden seit Beginn des Jahres 2010 mit Verfahren betreffend die Betriebsrentenanpassung bei der Firma IBM förmlich „überschwemmt“.Das Landesarbeitsgericht Stuttgart sah sich deswegen zu einer beispiellosen Pressemitteilung veranlasst, die nur als "Ohrfeige" für das bekannte Unternehmen angesehen werden kann: "Die Leidtragenden dieser Prozesstaktik sind an erster Stelle die Betriebsrentner, die sich ihr Recht in jedem Einzelfall erstreiten müssen.Die Leidtragenden sind aber auch die anderen Parteien, deren Verfahren wegen der Betriebsrentenfälle weniger zügig bearbeitet werden können.Besonders bedenklich ist, dass die Firma IBM nicht bereit ist, die Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu akzeptieren. Die Firma IBM untergräbt damit die Autorität der Rechtsprechung. Außerdem steht das Verhalten der Firma IBM im Widerspruch zu den eigenen Ethik-Richtlinien, wonach sich jeder Unternehmensangehörige zur Einhaltung der Gesetze und der allgemein gültigen ethischen Standards verpflichtet.", so das Landesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung[http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1270144/index.html]. Trotz einem Gewinn von 6,7 Milliarden Dollar im Jahr 2010 lehnt auch Ford eine Erhöhung der Betriebsrente in gleichlautenden Standardschreiben an die Betriebsrenter ab, weil die Erhöhung der Betriebsrenten ""zu einer übermässigen wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen führen" würde. "Sie hätte eine Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit, der Unternehmenssubstanz sowie von Arbeitsplätzen zur Folge.", so Ford laut dem Büro für Altersdiskriminierung[http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3981]. Die Unternehmen sind zwar eigentlich nach dem Gesetzeswortlaut verpflichtet, von sich aus eine Betriebsrentenanpassung alle drei Jahre zu prüfen, die wenigsten halten sich allerdings daran. Sie reagieren erst, wenn sie durch die Pensionäre zur Anpassung aufgefordert werden; die meisten lehnen dann den Anspruch ab. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, so daß die Unternehmen auch bei einer rechtwidrigen Ablehnung am Ende nur gewinnen. Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Ihre Betriebsrente erhöht (d.h. an die Preisentwicklung angepasst)werden muß, stehen unsere im Betriebsrentenrecht erfahrenen Anwälte Felser und Willmann Ihnen gerne zur Seite. Wir machen die Anpassung für Sie geltend, wenn es erfolgsversprechend ist.
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Trotz einem Gewinn von 6,7 Milliarden Dollar im Jahr 2010 lehnt Ford eine Erhöhung der Betriebsrente ab, weil die Erhöhung der Betriebsrenten ""zu einer übermässigen wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen führen" würde. "Sie hätte eine Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit, der Unternehmenssubstanz sowie von Arbeitsplätzen zur Folge.", so Ford laut dem Büro für Altersdiskriminierung[http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3981].
== ''' Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Betriebsrente Ford / Visteon durch die Foveruka" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!". Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Anpassung der Betriebsrente und der Ungleichbehandlung (Arbeiter/Angestellte) bei Ford und Visteon beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei Betriebsvereinbarungen zum Thema "Betriebliche Altersvorsorge". Referenzen auf Anfrage.
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