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Betriebsrente Foveruka Ford

7 Byte entfernt, 15:50, 14. Apr. 2012
/* Anpassung / Erhöhung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG */
Nach dem Gesetz '''hat''' der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der Betriebsrente zu prüfen und diese ggf. an die Preisentwicklung oder die Entwicklung der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer im Unternehmen anzupassen:
'''''§ 16 Anpassungsprüfungspflicht'''
(1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Die Unternehmen sind zwar eigentlich nach dem Gesetzeswortlaut verpflichtet, von sich aus eine Betriebsrentenanpassung alle drei Jahre zu prüfen, die wenigsten halten sich allerdings daran. Sie reagieren erst, wenn sie durch die Pensionäre zur Anpassung aufgefordert werden; die meisten lehnen dann den Anspruch ab. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, so daß die Unternehmen auch bei einer rechtwidrigen Ablehnung am Ende nur gewinnen.
Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Ihre Betriebsrente erhöht (d.h. an die Preisentwicklung angepasst) werden muß, stehen unsere im Betriebsrentenrecht erfahrenen Anwälte Felser und Willmann Ihnen gerne zur Seite. Wir machen die Anpassung für Sie geltend, wenn es erfolgsversprechend ist.
== '''Interviews''' ==
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