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Betriebsrente Foveruka Ford

4.715 Byte hinzugefügt, 15:57, 14. Apr. 2012
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Rechtsanwalt Felser hat 2002 das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten für einen Mitarbeiter der Ford Werke Köln erreicht. Bereits 1999 hatte er eine angeblich gewerbliche Arbeitnehmerin wegen der Ungleichbehandlung durch die Foveruka erfolgreich vertreten, durch einen Vergleich "in letzter Minute" wurde das bereits tenorierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts jedoch nicht veröffentlicht.
== '''Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10..12.2002Aktenzeichen 3 AZR 3/02''' ==
Die Klage gegen die Foveruka e.V., den in Köln ansässigen Träger der betrieblichen Altersversorgung bei Ford, hatte zum Anlaß, dass Arbeiter bei längerer Betriebszugehörigkeit im Vergleich zu den Angestellten immer geringere Betriebsrentenansprüche erwerben. Während Ford / Visteon / Foveruka den Angestellten nach 10 Jahren 1 % bei der Betriebsrente gutschreiben, sind es bei den Arbeitern (den gewerblichen Arbeitnehmern überwiegend in der Produktion) nur 0,37 %. Das kann bei der Betriebsrente mehrere hundert Euro Unterschied ausmachen. Mandanten von Rechtsanwalt Felser klagen bis heute die Differenz bei der Betriebsrente vor dem Arbeitsgericht Köln ein.
Trotz des Urteils im Jahre 2002 hat die Foveruka die rechtswidrige Praxis nämlich nicht sofort geändert, sondern lange Jahre beibehalten, nach dem Motto: wer nicht klagt, bekommt auch nichts. Die Foveruka konnte so Millionen an Nachzahlungen sparen, weil jedes Jahr die Nachzahlungen, die älter als drei Jahre waren, verjährten. Betriebsrentner von Ford verschenkten so mehrstellige Millionebeträge, weil sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht haben.
== '''Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.2.2010Aktenzeichen 3 AZR 216/09''' ==
Am 16.2.2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Praxis von Foveruka erneut für rechtswidrig erklärt und das von Rechtsanwalt Felser erstrittene Grundsatzurteil aus dem Jahre 2002 mit den Worten bestätigt:
== '''Anpassung / Erhöhung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG''' ==
Neben der trotz höchstrichterlicher Verurteilung weiterpraktizierten Ungleichbehandlung versuchen viele namhafte Unternehmen, u.a. IBM, aber auch Ford, Betriebsrentenerhöhungen zu vermeiden. Erst nach Klage und Verurteilung zahlen viele Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung der Betriebsrente (Anpassung nach § 16 BetrAVG).
Nach dem Gesetz '''hat''' der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der Betriebsrente zu prüfen und diese ggf. an die Preisentwicklung oder die Entwicklung der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer im Unternehmen anzupassen: '''§ 16 Anpassungsprüfungspflicht (1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.'''[http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__16.html] IBM weigert sich sogar, trotz einer Verurteilung durch das Bundesarbeitsgericht in vergleichbaren Fällen die Betriebsrente auch bei Kollegen des Klägers zu erhöhen. Das Arbeitsgericht Stuttgart und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG)werden seit Beginn des Jahres 2010 mit Verfahren betreffend die Betriebsrentenanpassung bei der Firma IBM förmlich „überschwemmt“. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart sah sich deswegen zu einer beispiellosen Pressemitteilung veranlasst, die nur als "Ohrfeige" für das bekannte Unternehmen angesehen werden kann: "Die Leidtragenden dieser Prozesstaktik sind an erster Stelle die Betriebsrentner, die sich ihr Recht in jedem Einzelfall erstreiten müssen. Die Leidtragenden sind aber auch die anderen Parteien, deren Verfahren wegen der Betriebsrentenfälle weniger zügig bearbeitet werden können. Besonders bedenklich ist, dass die Firma IBM nicht bereit ist, die Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu akzeptieren. Die Firma IBM untergräbt damit die Autorität der Rechtsprechung. Außerdem steht das Verhalten der Firma IBM im Widerspruch zu den eigenen Ethik-Richtlinien, wonach sich jeder Unternehmensangehörige zur Einhaltung der Gesetze und der allgemein gültigen ethischen Standards verpflichtet.", so das Landesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung[http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1270144/index.html]. IBM weigerte sich auch, Beiträge an den Pensionssicherungsverein nachzuzahlen und mußte laut TAGESSCHAU dazu durch das Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilt werden.[http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ibm146.html] Trotz einem Gewinn von 6,7 Milliarden Dollar im Jahr 2010 lehnt auch Ford eine Erhöhung der Betriebsrente in gleichlautenden Standardschreiben an die Betriebsrenter ab, weil die Erhöhung der Betriebsrenten ""zu einer übermässigen wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen führen" würde. "Sie hätte eine Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit, der Unternehmenssubstanz sowie von Arbeitsplätzen zur Folge.", so Ford laut dem Büro für Altersdiskriminierung[http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3981]. Die Unternehmen sind zwar eigentlich nach dem Gesetzeswortlaut verpflichtet, von sich aus eine Betriebsrentenanpassung alle drei Jahre zu prüfen, die wenigsten halten sich allerdings daran. Sie reagieren erst, wenn sie durch die Pensionäre zur Anpassung aufgefordert werden; die meisten lehnen dann den Anspruch ab. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, so daß die Unternehmen auch bei einer rechtwidrigen Ablehnung am Ende nur gewinnen. Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Ihre Betriebsrente erhöht (d.h. an die Preisentwicklung angepasst) werden muß, stehen unsere im Betriebsrentenrecht erfahrenen Anwälte Felser und Willmann Ihnen gerne zur Seite. Wir machen die Anpassung für Sie geltend, wenn es erfolgsversprechend ist.
== '''Interviews''' ==
Blogbeiträge listen
 
(1) S 16 BetrAVG (Anpassungsüberprüfung) im Wortlauf via Bundesgesetze (amtlicher Text)[http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__16.html]
 
(2) Das gesamte Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) via Bundesgesetze[http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html]
 
(3) Foveruka Betriebsrente: Bundesarbeitsgericht verurteilt erneut zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten (via Kuendigung.de von Juracity - Recht für Alle!)[http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artikel/foveruka-betriebsrente-bundesarbeitsgericht-verurteilt-erneut-zur-gleichbehandlung-von-arbeitern-und-angestellten/index.html]
 
(4) Foveruka Rentner: Ford Betriebsrente 2006 verjährt am 31.12.2009(via Arbeitsgericht.de von Juracity - Recht für Alle!) [http://www.arbeitsgericht.de/aktuelles-arbeitsgericht/artikel/foveruka-rentner-ford-betriebsrente-2006-verjaehrt-am-31-12-2009/index.html]
 
(5) Büro für Altersdiskriminierung zur unterlassenen Erhöhung der Betriebsrente bei Ford (Foveruka)[http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3981].
== ''' Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Betriebsrente Ford / Visteon durch die Foveruka" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!". Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Anpassung der Betriebsrente und der Ungleichbehandlung (Arbeiter/Angestellte) bei Ford und Visteon beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei Betriebsvereinbarungen zum Thema "Betriebliche Altersvorsorge". Referenzen auf Anfrage.
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