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Dresscode

9.079 Byte hinzugefügt, 09:30, 3. Jul. 2015
== '''Dienstkleidung und Dresscode''' ==
== '''Dienstkleidung (z.B. Uniform) und Schutzkleidung (Brandschutzanzug) haben nichts mit dem Dresscode bei Beamten''' ==zu tun. Diese vom Bundesarbeitsgericht als "Stil des Hauses" bezeichnete Vorgabe für die Bekleidung während der Arbeitszeit (Herren Krawatte und Anzug in gedeckten Farben, die Damen kleines Blaues mit weißer Bluse) ist eher unter Etikette zu subsummieren, unterliegt aber dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, allerdings in den üblichen Grenzen. Dabei ist das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer, das grundsätzlich erlaubt, dass man sich so kleidet, wie es einem gefällt, zu beachten.
== '''Dienstkleidung bei Beamten''' ==
Gemäß Art. 83 BayBG ist der Beamte verpflichtet, nach näherer Bestimmung der obersten Dienstbehörde Dienstkleidung zu tragen, wenn es sein Amt erfordert. Mangels Delegationsermächtigung kann nur die allein für zuständig erklärte jeweilige oberste Dienstbehörde die in Art. 83 BayBG gesetzlich verankerte Pflicht des Beamten zum Tragen von Dienstkleidung durch die im Gesetz vorgesehenen näheren Bestimmungen aktualisieren und in ihren Einzelheiten regeln. Das kann auch durch Verwaltungsvorschriften geschehen (vgl. BVerwGE 84, 287 <289>). Die Regelungsbefugnis der obersten Dienstbehörde aufgrund des Art. 83 BayBG schließt das Recht ein, festzulegen, welche persönlichen Accessoires Beamte aus Gründen der Wahrung eines einheitlichen äußeren Erscheinungsbildes im Dienst nicht tragen dürfen (vgl. BVerwGE 84, 287 <290>).
so das Bundesverwaltungsgericht vom 15.01.1999 - 2 C 11/98
 
== '''Dienstkleidung im Privatunternehmen''' ==
 
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.05.2004 - 14 Sa 126/03 entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen von Dienstkleidung nur verlangen könne, wenn er durch Umkleidemöglichkeiten sicherstelle, dass der Arbeitnehmer sich im Privatleben, also nach der Arbeit, ohne Dienstkleidung bewegen könne. Busfahrer und Nationalmannschaftsspieler müssen daher nach "Dienstsschluss" nicht in KVB oder DFB Uniform herumlaufen. Ein "teilweises" Leistungsverweigerungsrecht kann sich ausserdem auch aus §§ 273 , 242 BGB i.V.m. § 34 der ArbStättVO ergeben. Dienstkleidung darf den Gesundheitsschutz nicht beeinträchtigen, also z.B. darf eine dicke Wolluniform nicht zum Hitzestau führen. Ggf. müsste der Arbeitgeber eine leichte Sommeruniform zur Verfügung stellen.
== ''' Dresscode im Privatunternehmen''' ==
Der Dresscode, also der "Stil des Hauses", wie es das Bundesarbeitsgericht im "Kopftuchurteil" so plastisch wie treffend bezeichnet hat, kann vom Arbeitgeber zwar per Direktionsrecht vorgeben werden, aber nicht unbegrenzt:
Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg "b) Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber von seiner Arbeitnehmerin mit Urteil vom Kundenkontakt allerdings erwarten, sich dem Charakter des Handelsgeschäfts und dessen Kundenstamm entsprechend branchenüblich zu kleiden. Eine solche Pflicht kann, wenn eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine Regelung in einer Betriebsvereinba-rung nach § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG fehlt - vorbehaltlich von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats (vgl. zuletzt BAG 11.05Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr.2004 38, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) - 14 Sa 126durch eine Weisung des Arbeitgebers begründet werden oder sich aus einer vertraglichen Rücksichtnahmepflicht ( § 242 BGB ; jetzt ausdrücklich § 241 Abs. 2 BGB nF) ergeben (ErfK/03 entschiedenDieterich 3. Aufl. Art. 2 GG Rn. 88; BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33). Ausnahmsweise können danach der durch das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin garantierten freien Gestaltung ihres Äußeren und ihrer Kleidung Grenzen gesetzt werden, dass um dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers nach einem einheitlichen Erscheinungsbild und den Erwartungen der Arbeitgebert Kundschaft Rechnung zu tragen (ErfK/Preis aaO § 611 BGB Rn. 805; ErfK/Dieterich aaO Art. 2 GG Rn. 88; LAG Hamm 22.Oktober 1991 - 13 TaBV 36/91 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr.11). Insbesondere kann der Arbeitgeber den "Stil des Hauses" vorgeben und grundsätzlich durch Einzelanweisungen die Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter ausgestalten. c) Das Weisungsrecht, das Tragen von Dienstkleidung seine Grenzen in den gesetzlichen Regelungen, im Kollektiv- und im Einzelvertragsrecht findet, darf jedoch nach § 315 Abs. 1 BGB nur verlangen könnenach billigem Ermessen ausgeübt werden ( BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 -BAGE 33, wenn er 71; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO). Die in § 315 Abs. 1 BGB geforderte Billigkeit wird inhaltlich durch Umkleidemöglichkeiten sicherstelledie Grundrechte, dass hier vor allem durch die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG und die Gewährleistung der Arbeitnehmer sich ungestörten Religionsausübung des Art. 4 Abs. 2 GG , mitbestimmt (siehe insbesondere BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO). Kollidiert das Recht des Arbeitgebers, im PrivatlebenRahmen seiner gleichfalls grundrechtlich geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit ( Art. 12 Abs. 1 GG ), also die auch für die Beklagte als juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG gewährleistet ist (ErfK/Dieterich aaO Art. 12 GG Rn. 13; BVerfG 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 - BVerfG 97, 228), den Inhalt der ArbeitArbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers näher zu konkretisieren, ohne Dienstkleidung bewegen könnemit grundrechtlich geschützten Positionen des Arbeitnehmers, so ist das Spannungsverhältnis im Rahmen der Konkretisierung und Anwendung der Generalklausel des § 315 BGB einem grundrechtskonformen Ausgleich der Rechtspositionen zuzuführen. Busfahrer Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu sehen und Nationalmannschaftsspieler müssen daher nach "Dienstsschluss" nicht so zu begrenzen, daß die geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (praktische Konkordanz: BVerfG 18. Oktober 1993 - 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214 ; Hesse Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland 20. Aufl. Rn. 317 ff.): Bei dieser Abwägung ist die Intensität der umstrittenen Freiheitsbeschränkung genauso zu berücksichtigen wie die von den Vertragspartnern durch den Abschluß des Vertrags selbst eingeräumte Begrenzung ihrer grundrechtlichen Freiheiten, der Rang und das Gewicht des mit dem Eingriff verfolgten Ziels sowie die spezifische Bedeutung und der spezielle Gehalt des betroffenen Grundrechts bzw. der kollidierenden Grundrechtspositionen in KVB oder DFB Uniform herumlaufenbezug auf den umstrittenen Regelungskonflikt (ErfK/Dieterich 1. Aufl. Vorbem. GG Rn. 84). Gleiches gilt auch bei der Ausformung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht im Rahmen des § 242 BGB (vgl. beispielsweise BK-Zippelius Stand September 2002 Art. 4 Rn. 82)."
Ein "teilweises" Leistungsverweigerungsrecht kann sich auch aus §§ 273 , 242 BGB iBundesarbeitsgericht vom 10.V.m. § 34 der ArbStättVO ergeben. Dienstkleidung darf den Gesundheitsschutz nicht beeinträchtigen, also z.B. darf eine dicke Wolluniform nicht zum Hitzestau führen. Ggf. müsste der Arbeitgeber eine leichte Sommeruniform zur Verfügung stellen10.2002 - 2 AZR 472/01
== '''Dresscode und Betriebsratbei Sommerhitze''' ==
Grundsätzlich gilt auch bei Sommerhitze der Dresscode, sofern der Betriebsrat dazu ja gesagt hat. Allerdings gehört die Lockerung des Dresscodes auch zu den Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen kann oder sogar muss, wenn die Hitze am Arbeitsplatz gelindert werden muss (ab 30 Grad Arbeitsplatztemperatur), siehe dazu im Rechtslexikon unter "Hitzefrei".[[Hitzefrei]]
Ausserdem unterliegt die Anordnung des Tragens von Dienstkleidung der Mitbestimmung des Betriebs- == '''Dresscode und Personalrats.Betriebsrat''' ==
Die Anordnung des Tragens von Dienstkleidung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats. Allerdings kann auch eine Einigungsstelle die Kosten der Dienstkleidung nicht verbindlich regeln, meint das Bundesarbeitsgericht[http://www.betriebsverfassungsgesetz.de/aktuelles-betriebsverfassungsgesetz/artikel/dresscode-wer-soll-das-bezahlen-einigungsstelle-fuer-kosten-fuer-dienstkleidung-nicht-zustaendig/index.html].
Der Dresscode, also der "Stil des Hauses" unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01).
== '''Weblinks''' ==
== '''Blogbeiträge zum Thema Dresscode''' ==
== '''Interviews''' ==Die Sommerhitze, der Dresscode und der Betriebsrat [http://www.felser.de/interviews-juracityblogger/dresscode-am-arbeitsplatz-radio-bb-interviewt-rechtsanwalt-felser/]
Dresscode für Keuchheitsring? [http://www.felser.de/allgemein/dresscode-fr-keuschheitsring/]
Dresscode und Karneval: Pappnase am Arbeitsplatz erlaubt?[http://www.felser.de/aktuelles/dresscode-und-karnevalskostm-pappnase-am-arbeitsplatz-erlaubt/]
 
Bitte kommen sie morgen wegen der Hitze in Badehose und Adiletten - Dresscode am Arbeitsplatz [http://www.felser.de/hitzefrei-fuer-arbeitnehmerde/bitte-kommen-sie-morgen-wegen-der-hitze-in-badehose-und-adiletten-dresscode-am-arbeitsplatz/]
 
Tattos Tättowierung und Arbeitsplatz - Einstellung, Abmahnung und Kündigung [http://www.felser.de/arbeitsvertragde/tattoos-ttowierung-und-arbeitsplatz-einstellung-abmahnung-und-kndigung/]
 
== '''Interviews zum Thema Dresscode''' ==
 
Focus vom 7.02.2013: „Flittchen“ und „Pfarrer“ bleiben zu Hause. Welche Grenzen gibt es bei der Kostümierung? Beitrag von Nadine Luck mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser[http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-13413/karnevalsrecht-schlips-ab-job-weg-flittchen-und-pfarrer-bleiben-zu-hause_aid_371899.html]
 
Radio Erft vom 5.12.2012: Darf der das? Pausen, Urlaub, Dresscode am Arbeitsplatz. Heike Spitzley interviewt Rechtsanwalt Felser. [http://www.felser.de/interviews/pausen-urlaub-dresscode-was-darf-der-chef/]
 
Bild.de vom 16.12.2010: Strikter Dresscode für Angestellte Schweizer Bank verbietet enge Röcke und Muster-Socken. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser.
[http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/job-und-karriere/hautfarbene-waesche-socken-ohne-muster-gedeckte-farben-15090816.bild.html]
 
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)vom 22.04.2009: Tätowierungen Fürs Leben gezeichnet: Tätowierungen und Piercings sind Privatsache, heißt es. Doch in manchen Branchen können sie über die Vergabe von Arbeitsplätzen entscheiden. Denn oft zählt der erste Eindruck. Von Tonio Postel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser.[http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/taetowierungen-fuers-leben-gezeichnet-1784300.html]
 
Der Tagesspiegel vom 17.8.2008: Karriere - was darf der Chef. Von Melanie Rübartsch mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser, urspränglich abgedruckt in Junge Karriere, dem Magazin von Handelsblatt [http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere/was-der-chef-darf/1302276.html] und auf Karriere.de [http://www.karriere.de/karriere/was-darf-der-chef-7119/]
 
Radio BB vom 19.7.2007: Dresscode am Arbeitsplatz. Interview mit RA Felser. [http://www.felser.de/interviews-juracityblogger/dresscode-am-arbeitsplatz-radio-bb-interviewt-rechtsanwalt-felser/]
 
Bild.de vom 05.07.2007: Experten-Tipps Darf mein Chef Piercings und Tattoos verbieten? Ein Beitrag von Beatrix Altmann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser.[http://www.bild.de/tipps-trends/geld-job/ratgeber/koerperschmuck-2081522.bild.html]
 
1Live vom 25.7.2006: Dresscode bei Sommerhitze. RA Felser im Interview. [http://www.felser.de/hitzefrei-fuer-arbeitnehmerde/hohe-temperaturen-am-arbeitsplatz-und-dresscode-rechtsanwalt-felser-im-interview-bei-einslive/]
== '''Autor''' ==
Michael W. Felser ist einer der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [http://www.juracity.de] sowie der Themendomain Kuendigung.de [http://www.kuendigung.de]. Er hat einige Arbeitnehmer sachkundig bei Problemen wegen Haartracht, Tattoos oder vermeintlichen Verstößen gegen Bekleidungsvorschrinfte beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger auch bei Betriebsvereinbarungen zum Thema "Dienstkleidung".
 
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