Änderungen
== '''Dienstkleidung und Dresscode''' ==
== '''Dienstkleidung bei Beamten''' ==
Gemäß Art. 83 BayBG ist der Beamte verpflichtet, nach näherer Bestimmung der obersten Dienstbehörde Dienstkleidung zu tragen, wenn es sein Amt erfordert. Mangels Delegationsermächtigung kann nur die allein für zuständig erklärte jeweilige oberste Dienstbehörde die in Art. 83 BayBG gesetzlich verankerte Pflicht des Beamten zum Tragen von Dienstkleidung durch die im Gesetz vorgesehenen näheren Bestimmungen aktualisieren und in ihren Einzelheiten regeln. Das kann auch durch Verwaltungsvorschriften geschehen (vgl. BVerwGE 84, 287 <289>). Die Regelungsbefugnis der obersten Dienstbehörde aufgrund des Art. 83 BayBG schließt das Recht ein, festzulegen, welche persönlichen Accessoires Beamte aus Gründen der Wahrung eines einheitlichen äußeren Erscheinungsbildes im Dienst nicht tragen dürfen (vgl. BVerwGE 84, 287 <290>).
so das Bundesverwaltungsgericht vom 15.01.1999 - 2 C 11/98
== '''Dienstkleidung im Privatunternehmen''' ==
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.05.2004 - 14 Sa 126/03 entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen von Dienstkleidung nur verlangen könne, wenn er durch Umkleidemöglichkeiten sicherstelle, dass der Arbeitnehmer sich im Privatleben, also nach der Arbeit, ohne Dienstkleidung bewegen könne. Busfahrer und Nationalmannschaftsspieler müssen daher nach "Dienstsschluss" nicht in KVB oder DFB Uniform herumlaufen. Ein "teilweises" Leistungsverweigerungsrecht kann sich ausserdem auch aus §§ 273 , 242 BGB i.V.m. § 34 der ArbStättVO ergeben. Dienstkleidung darf den Gesundheitsschutz nicht beeinträchtigen, also z.B. darf eine dicke Wolluniform nicht zum Hitzestau führen. Ggf. müsste der Arbeitgeber eine leichte Sommeruniform zur Verfügung stellen.
== ''' Dresscode im Privatunternehmen''' ==
Der Dresscode, also der "Stil des Hauses", wie es das Bundesarbeitsgericht im "Kopftuchurteil" so plastisch wie treffend bezeichnet hat, kann vom Arbeitgeber zwar per Direktionsrecht vorgeben werden, aber nicht unbegrenzt:
"b) Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber von seiner Arbeitnehmerin mit Kundenkontakt allerdings erwarten, sich dem Charakter des Handelsgeschäfts und dessen Kundenstamm entsprechend branchenüblich zu kleiden. Eine solche Pflicht kann, wenn eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine Regelung in einer Betriebsvereinba-rung nach § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG fehlt - vorbehaltlich von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats (vgl. zuletzt BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 38, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) - durch eine Weisung des Arbeitgebers begründet werden oder sich aus einer vertraglichen Rücksichtnahmepflicht ( § 242 BGB ; jetzt ausdrücklich § 241 Abs. 2 BGB nF) ergeben (ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 2 GG Rn. 88; BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33). Ausnahmsweise können danach der durch das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin garantierten freien Gestaltung ihres Äußeren und ihrer Kleidung Grenzen gesetzt werden, um dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers nach einem einheitlichen Erscheinungsbild und den Erwartungen der Kundschaft Rechnung zu tragen (ErfK/Preis aaO § 611 BGB Rn. 805; ErfK/Dieterich aaO Art. 2 GG Rn. 88; LAG Hamm 22.Oktober 1991 - 13 TaBV 36/91 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr.11). Insbesondere kann der Arbeitgeber den "Stil des Hauses" vorgeben und grundsätzlich durch Einzelanweisungen die Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter ausgestalten.
Gleiches gilt auch bei der Ausformung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht im Rahmen des § 242 BGB (vgl. beispielsweise BK-Zippelius Stand September 2002 Art. 4 Rn. 82)."
Bundesarbeitsgericht vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
== '''Dresscode und Betriebsrat''' ==
Die Anordnung des Tragens von Dienstkleidung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats. Allerdings kann auch eine Einigungsstelle die Kosten der Dienstkleidung nicht verbindlich regeln, meint das Bundesarbeitsgericht[http://www.betriebsverfassungsgesetz.de/aktuelles-betriebsverfassungsgesetz/artikel/dresscode-wer-soll-das-bezahlen-einigungsstelle-fuer-kosten-fuer-dienstkleidung-nicht-zustaendig/index.html].
== '''Weblinks''' ==
== '''Blogbeiträge zum Thema Dresscode''' ==
Die Sommerhitze, der Dresscode und der Betriebsrat [http://www.felser.de/interviews-juracityblogger/dresscode-am-arbeitsplatz-radio-bb-interviewt-rechtsanwalt-felser/]
Dresscode und Karneval: Pappnase am Arbeitsplatz erlaubt?[http://www.felser.de/aktuelles/dresscode-und-karnevalskostm-pappnase-am-arbeitsplatz-erlaubt/]
Bitte kommen sie morgen wegen der Hitze in Badehose und Adiletten - Dresscode am Arbeitsplatz [http://www.felser.de/hitzefrei-fuer-arbeitnehmerde/bitte-kommen-sie-morgen-wegen-der-hitze-in-badehose-und-adiletten-dresscode-am-arbeitsplatz/]
Radio Erft vom 5.12.2012: Darf der das? Pausen, Urlaub, Dresscode am Arbeitsplatz. Heike Spitzley interviewt Rechtsanwalt Felser. [http://www.felser.de/interviews/pausen-urlaub-dresscode-was-darf-der-chef/]
Bild.de vom 16.12.2010: Strikter Dresscode für Angestellte Schweizer Bank verbietet enge Röcke und Muster-Socken. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser.
[http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/job-und-karriere/hautfarbene-waesche-socken-ohne-muster-gedeckte-farben-15090816.bild.html]
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)vom 22.04.2009: Tätowierungen Fürs Leben gezeichnet: Tätowierungen und Piercings sind Privatsache, heißt es. Doch in manchen Branchen können sie über die Vergabe von Arbeitsplätzen entscheiden. Denn oft zählt der erste Eindruck. Von Tonio Postel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser.[http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/taetowierungen-fuers-leben-gezeichnet-1784300.html]
Der Tagesspiegel vom 17.8.2008: Karriere - was darf der Chef. Von Melanie Rübartsch mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser, urspränglich abgedruckt in Junge Karriere, dem Magazin von Handelsblatt [http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere/was-der-chef-darf/1302276.html] und auf Karriere.de [http://www.karriere.de/karriere/was-darf-der-chef-7119/]
Radio BB vom 19.7.2007: Dresscode am Arbeitsplatz. Interview mit RA Felser. [http://www.felser.de/interviews-juracityblogger/dresscode-am-arbeitsplatz-radio-bb-interviewt-rechtsanwalt-felser/]
Bild.de vom 05.07.2007: Experten-Tipps Darf mein Chef Piercings und Tattoos verbieten? Ein Beitrag von Beatrix Altmann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser.[http://www.bild.de/tipps-trends/geld-job/ratgeber/koerperschmuck-2081522.bild.html]
1Live vom 25.7.2006: Dresscode bei Sommerhitze. RA Felser im Interview. [http://www.felser.de/hitzefrei-fuer-arbeitnehmerde/hohe-temperaturen-am-arbeitsplatz-und-dresscode-rechtsanwalt-felser-im-interview-bei-einslive/]
== '''Autor''' ==
Michael W. Felser ist einer der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [http://www.juracity.de] sowie der Themendomain Kuendigung.de [http://www.kuendigung.de]. Er hat einige Arbeitnehmer sachkundig bei Problemen wegen Haartracht, Tattoos oder vermeintlichen Verstößen gegen Bekleidungsvorschrinfte beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger auch bei Betriebsvereinbarungen zum Thema "Dienstkleidung".
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