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Dresscode

34 Byte hinzugefügt, 21:59, 10. Apr. 2012
/* Dresscode und Betriebsrat */
Die Anordnung des Tragens von Dienstkleidung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats. Allerdings kann auch eineb Einigungsstelle die Kosten der Dienstkleidung nicht verbindlich regeln, meint das Bundesarbeitsgericht[http://www.betriebsverfassungsgesetz.de/aktuelles-betriebsverfassungsgesetz/artikel/dresscode-wer-soll-das-bezahlen-einigungsstelle-fuer-kosten-fuer-dienstkleidung-nicht-zustaendig/index.html].
Der Dresscode, also der "Stil des Hauses" unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung des Betriebsrats(BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01).
== '''Weblinks''' ==
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