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Eigenkündigung Arbeitnehmer

1.234 Byte hinzugefügt, 11:40, 21. Okt. 2015
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wird auch als Eigenkündigung bezeichnet. Sie wird in Zeiten der Vollbeschäftigung häufiger. Gelegenheiten und damit das Bedürfnis, ein lukratives Angebot eines anderen Arbeitgebers anzunehmen, wachsen infolge der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren.
 
== '''Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Als Eigenkündigung wird im allgemeinen die Kündigung des Arbeitnehmers (Arbeitnehmerkündigung) verstanden. Wie jeder Arbeitgeber auch, hat auch der Arbeitnehmer das Recht, den Arbeitsvertrag [http://www.arbeitsvertrag.de] zu kündigen.
 
== '''Abfindung bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Einen Anspruch auf eine Abfindung hat ein Arbeitnehmer, der selbst kündigt, nicht. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf eine Sozialplanabfindung ergeben, wenn ein Sozialplan besteht und dieser für den Fall der Eigenkündigung eine Abfindung vorsieht, weil der Arbeitsplatz wegfällt.
 
== '''Form und Frist bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Bei der Eigenkündigung muss der Arbeitnehmer gewisse Regeln beachten, wenn die Kündigung wirksam werden soll.
 
== '''Schriftform: Schriftliche Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Auch für die Eigenkündigung (Arbeitnehmerkündigung) gilt, dass die Schriftform (§ 623 BGB) eingehalten werden muß. Eine mündliche Kündigung reicht daher nicht, ein Kündigungsschreiben [http://www.felser.de/kuendigungsschreiben.html] muss verfasst werden. Das Kündigungsschreiben muss ausserdem eigenhändig unterschrieben sein, eine Paraphe (Kürzel) oder ein "gez. Müller" oder eine Kopie reicht nicht. Auch ein Telefax ist eine Telekopie und entspricht daher nicht der gesetzlichen Schriftform.
 
== '''Kündigungsfrist auch bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Die Kündigung [http://www.kuendigung.de] muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden kann. Will man also am 30.6. aufhören, muß die Kündigung bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende spätestens am 2.6. beim Chef zugegangen, z.B. persönlich übergeben worden sein.
 
Schwierig wird es bei der Ermittlung der Kündigungsfrist für die Arbeitnehmerkündigung.
 
Bei der Eigenkündigung muss der Arbeitnehmer - wenn es nach der gesetzlichen Kündigungsfrist ginge - eigentlich nur die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende einhalten, egal wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Der Chef dagegen muß nach dem Gesetz (§ 622 BGB) bei längerer Betriebszugehörigkeit http://www.betriebszugehörigkeit.de/ auch eine längere Kündigungsfrist einhalten, bis zu 7 Monaten zum Monatsende.
 
Allerdings steht in den meisten Arbeitsverträgen [http://www.arbeitsvertrag.de] etwas anderes. Unter Umständen finden sich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz unterschiedliche Kündigungsfristen. Mancher ältere Arbeitsvertrag sieht sogar noch eine Kündigungsfrist von "sechs Wochen zum Quartalsende" vor. Früher galten Quartalskündigungsfristen für Angestellte nach dem Angestelltenkündigungsgesetz, dass wegen unterschiedlicher Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten zur Herstellung der Gleichbehandlung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wurde.
 
Was aber, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist vier Monate zum Monatsende wäre? Welche Frist geht vor?
 
Die scheinbar einfache Frage nach der für die Eigenkündigung einzuhaltende Kündigungsfrist lässt man im Zweifel von einem Experten beantworten. Nur so kann man Rechtssicherheit haben, dass man die neue Arbeitsstelle auch tatsächlich antreten darf. Ist die Kündigungsfrist zu kurz berechnet worden und ist der neue Job bei einem Konkurrenten des Ex Arbeitgebers, kann dieser die Arbeitsaufnahme mit einer einstweiligen Verfügung bis zum Ablauf der richtigen Kündigungsfrist unterbinden lassen. Kein guter Auftakt beim neuen Arbeitgeber.
 
== '''Nachweis des Zugangs bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Den Beweis des Zugangs der Kündigung sollte man bestmöglich sichern. Bei persönlicher Übergabe sollte man eine Kopie der Kündigung dabeihaben, auf der der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung den Erhalt unter genauer Angabe des Datums bestätigt (Empfangsquittung). Ansonsten kann der Zugang bei persönlicher Übergabe nur durch einen Zeugen bewiesen werden. So könnte man ein Betriebsratsmitglied (http://www.betriebsratsmitglied.de), im öffentlichen Dienst ein Personalratsmitglied (http://www.personalratsmitglied.de) und bei kirchlichen Arbeitgebers ein Mitglied der Mitarbeitervertretung http://www.mitarbeitervertretungsrecht.de dazubitten.
Die Versendung des Kündigungsschreibens mit normalem Brief ist extrem unsicher. Auch Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben und Einschreiben/Rückschein haben ihre Tücken. Sicher ist nur die Übergabe durch einen Boten (Zeuge) und die Übermittlung durch Postzustellungsurkunde (Gerichtsvollzieher). Letzteres wirkt aber feindselig und ist auch unnötig, da man das Kündigungsschreiben auch am Empfang abgeben und die Übergabe quittieren lassen kann.
 
== '''Sperrzeit bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Die Eigenkündigung führt normalerweise, wenn man keinen wichtigen Grund hat http://www.abwicklungsvertrag.de, zu einer Sperrzeit, wenn man Arbeitslosengeld beantragt.
 
== '''Risiko neuer Job bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Auch wenn man den neuen Job in der Tasche hat, kann es Probleme geben. Ein Jobwechsel hat immer seine Tücken, denn der neue Arbeitgeber kann den neuen Arbeitsvertrag sogar vor Dienstantritt kündigen. Dann hat man den alten Job gekündigt und steht ohne neuen da. Ein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht hat man in diesem Falle nicht, auch eine Anfechtung ist dann nicht erfolgsversprechend. Deshalb sollte man sehr genau prüfen, wie sicher der neue Job ist. In diesem Fall gibt es wenigstens keine Sperrzeit, weil der neue Job ein wichtiger Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die Eigenkündigung war; dafür, dass der neue Arbeitgeber den Vertrag wieder kündigt, kann der Arbeitnehmer nichts.
Schwierig wird es == '''Risiko Vertragsstrafe bei der Ermittlung der Kündigungsfrist für die Arbeitnehmerkündigung. Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Bei Im Arbeitsvertrag ist oft eine Vertragsstrafe für eine nicht ordnungsgemäße Kündigung vorgesehen. Diese kann bei Nichteinhaltung der Eigenkündigung muss der Arbeitnehmer - wenn es nach der gesetzlichen Kündigungsfrist ginge - eigentlich nur anfallen. Sie sollten die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende einhalten, egal Wirksamkeit der Klausel im Arbeitsvertrag prüfen lassen. Die Arbeitsgerichte prüfen den Arbeitsvertrag seit 2002 wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Der Chef dagegen muß nach dem Gesetz (§ 622 BGB) bei längerer Betriebszugehörigkeit http://www.betriebszugehörigkeit.de/ auch eine längere Kündigungsfrist einhalten, bis zu 7 Monaten zum MonatsendeAGB.
Allerdings steht in den meisten Arbeitsverträgen [http://www.arbeitsvertrag.de] etwas anderes. Unter Umständen finden sich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz unterschiedliche Kündigungsfristen. Mancher ältere Arbeitsvertrag sieht sogar noch eine Kündigungsfrist von "sechs Wochen zum Quartalsende" vor. Früher galten Quartalskündigungsfristen für Angestellte nach dem Angestelltenkündigungsgesetz, dass wegen unterschiedlicher Kündigungsfristen == '''Risiko einstweilige Verfügung bei Arbeitern und Angestellten zur Herstellung der Gleichbehandlung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wurde. Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Was aber, wenn Wird die gesetzliche Kündigungsfrist vier Monate zum Monatsende wäre? Welche Frist geht vor?bei der Eigenkündigung nicht eingehalten, falsch berechnet oder unter bewusster Inkaufnahme der Vorzeitigkeit, droht neben einer eventuellen Vertragsstrafe auch eine einstweilige Verfügung, wenn der neue Arbeitgeber im Wettbewerb mit dem alten Arbeitgeber steht.
Die scheinbar einfache Frage nach der für die Eigenkündigung einzuhaltende Kündigungsfrist lässt man im Zweifel von einem Experten beantworten. Nur so kann man Rechtssicherheit haben, dass man die neue Arbeitsstelle auch tatsächlich antreten darf. Ist die Kündigungsfrist zu kurz berechnet worden == '''Checkliste und ist der neue Job bei einem Konkurrenten des Ex Arbeitgebers, kann dieser die Arbeitsaufnahme mit einer einstweiligen Verfügung bis zum Ablauf der richtigen Kündigungsfrist unterbinden lassen. Kein guter Auftakt beim neuen Arbeitgeber.Muster Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
Kostenlose Checkliste für die Eigenkündigung (Arbeitnehmerkündigung)
http://www.felser.de/kuendigungsschreiben
KündiungsCheck == '''Kündigungscheck vor Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' == KündigungsCheck - Prüfung Ihrer Kündigung durch erfahrene Arbeitsrechtsanwälte auf Einhaltung der Kündigungsfrist, Schriftform, Sperrzeitfalle, Vollständigkeit.https://ssl.juracity.de/check-kuendigung/index.html
Onlineberatung durch Rechtsanwalt Felser, Autor des Ratgebers "Kündigung - was tun?" mit Abrechnung nach RVG
https://ssl.juracity.de/onlineberatung-kuendigung/index.html
 
Frag den Spezialisten: Unser Fragetool, bei der Sie selbst den Preis bestimmen können (Ihr Angebot)
http://fragen.juracity.de/
== '''Jobwechsel - aktuelle Arbeitsmarktlage''' ==
== '''Eigenkündigung – Checkliste für die rechtssichere Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer''' ==
Viele Arbeitnehmer stehen eher vor der Frage, wie sie selbst richtig kündigen (sog. Eigenkündigung des Arbeitnehmers), als vor der umgekehrten Situation, also der Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach einer Umfragen Umfrage wollen 2007 fast 42 % aller Führungskräfte den Job wechseln (zur Umfrage). Viele Fragen bei http://fragen.juracity.de betreffen diese Situation. 
Auf unserer Webseite felser.de finden Sie eine umfangreiche Checkliste für die rechtssichere Eigenkündigung durch Arbeitnehmer [http://www.felser.de/kuendigungsschutz/kuendigungsschreiben/arbeitnehmer_checkliste/]
== '''Typische Fehler bei der Eigenkündigung''' ==
Typische Fehler bei der Eigenkündigung sind in juristischer Hinsicht die Nichtbeachtung formeller Gesichtspunkte, die nicht rechtzeitige Kündigung und eine fehlerhafte Kündigungsfrist. Insbesondere die Ermittlung der richtigen Kündigungsfrist kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Allerdings kann auch die Kündigung selbst schon ein Fehler sein, nämlich dann, wenn man die Nachteile nicht richtig analysiert hat.
== '''Best Practice: Fälle aus der Praxis - Fehler bei der Eigenkündigung''' ==
Herr K., der seit mehr als 15 Jahren als Führungskraft in einem Chemieunternehmen tätig war, fühlte sich nach einem Vorgesetzenwechsel zunehmend schlecht behandelt. Durch einen Headhunter wurde ihm eine neue attraktive Stelle bei einem Wettbewerber angeboten, die schnellstmöglich zu besetzen war. Der Arbeitsvertrag sah eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende vor, mit der Herr K. auch kündigte. Noch bevor er seine Stelle antreten konnte, wurde seinem neuen Arbeitgeber eine einstweilige Verfügung des bisherigen Arbeitgebers zugestellt, mit der die Beschäftigung von Herrn K. bis zum Ablauf der korrekten Kündigungsfrist, die sich nach Ansicht des alten Arbeitgebers und des Gerichtes nach § 622 Abs. 2 BGB richtete, untersagt wurde.
== '''Checkliste: Drei Prüfungsschritte bei der Eigenkündigung''' ==
Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer sind drei Schritte zu beachten:
== '''Erstberatung bei Eigenkündigung / Jobwechsel''' ==
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ein Sorglospaket zum Jobwechsel zum Preis von 250 Euro zzgl. Mwst. an. Darin enthaltensinda. Check der Kündigungsfrist b. Fertigung eines perfekten Kündigungsschreibens
Check der KündigungsfristFertigung eines perfekten Kündigungsschreibensc. Prüfung des neuen Arbeitsvertrages
Die Beratung erfolgt durch Rechtsanwalt Felser, bei Verhinderung (Urlaub, Seminartätigkeit) durch einen entsprechend ausgebildeten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weitere individuelle Coachingleistungen können jederzeit hinzugebucht werden.
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