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Eigenkündigung Arbeitnehmer

694 Byte hinzugefügt, 11:40, 21. Okt. 2015
Auch wenn man den neuen Job in der Tasche hat, kann es Probleme geben. Ein Jobwechsel hat immer seine Tücken, denn der neue Arbeitgeber kann den neuen Arbeitsvertrag sogar vor Dienstantritt kündigen. Dann hat man den alten Job gekündigt und steht ohne neuen da. Ein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht hat man in diesem Falle nicht, auch eine Anfechtung ist dann nicht erfolgsversprechend. Deshalb sollte man sehr genau prüfen, wie sicher der neue Job ist. In diesem Fall gibt es wenigstens keine Sperrzeit, weil der neue Job ein wichtiger Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die Eigenkündigung war; dafür, dass der neue Arbeitgeber den Vertrag wieder kündigt, kann der Arbeitnehmer nichts.
 
== '''Risiko Vertragsstrafe bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Im Arbeitsvertrag ist oft eine Vertragsstrafe für eine nicht ordnungsgemäße Kündigung vorgesehen. Diese kann bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist anfallen. Sie sollten die Wirksamkeit der Klausel im Arbeitsvertrag prüfen lassen. Die Arbeitsgerichte prüfen den Arbeitsvertrag seit 2002 wie AGB.
 
== '''Risiko einstweilige Verfügung bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Wird die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung nicht eingehalten, falsch berechnet oder unter bewusster Inkaufnahme der Vorzeitigkeit, droht neben einer eventuellen Vertragsstrafe auch eine einstweilige Verfügung, wenn der neue Arbeitgeber im Wettbewerb mit dem alten Arbeitgeber steht.
== '''Checkliste und Muster Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
== '''Eigenkündigung – Checkliste für die rechtssichere Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer''' ==
Viele Arbeitnehmer stehen eher vor der Frage, wie sie selbst richtig kündigen (sog. Eigenkündigung des Arbeitnehmers), als vor der umgekehrten Situation, also der Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach einer Umfragen Umfrage wollen 2007 fast 42 % aller Führungskräfte den Job wechseln (zur Umfrage). Viele Fragen bei http://fragen.juracity.de betreffen diese Situation. 
Auf unserer Webseite felser.de finden Sie eine umfangreiche Checkliste für die rechtssichere Eigenkündigung durch Arbeitnehmer [http://www.felser.de/kuendigungsschutz/kuendigungsschreiben/arbeitnehmer_checkliste/]
Herr K., der seit mehr als 15 Jahren als Führungskraft in einem Chemieunternehmen tätig war, fühlte sich nach einem Vorgesetzenwechsel zunehmend schlecht behandelt. Durch einen Headhunter wurde ihm eine neue attraktive Stelle bei einem Wettbewerber angeboten, die schnellstmöglich zu besetzen war. Der Arbeitsvertrag sah eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende vor, mit der Herr K. auch kündigte. Noch bevor er seine Stelle antreten konnte, wurde seinem neuen Arbeitgeber eine einstweilige Verfügung des bisherigen Arbeitgebers zugestellt, mit der die Beschäftigung von Herrn K. bis zum Ablauf der korrekten Kündigungsfrist, die sich nach Ansicht des alten Arbeitgebers und des Gerichtes nach § 622 Abs. 2 BGB richtete, untersagt wurde.
== '''Checkliste: Drei Prüfungsschritte bei der Eigenkündigung''' ==
Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer sind drei Schritte zu beachten:
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