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Eigenkündigung Arbeitnehmer

754 Byte hinzugefügt, 11:40, 21. Okt. 2015
Auch wenn man den neuen Job in der Tasche hat, kann es Probleme geben. Ein Jobwechsel hat immer seine Tücken, denn der neue Arbeitgeber kann den neuen Arbeitsvertrag sogar vor Dienstantritt kündigen. Dann hat man den alten Job gekündigt und steht ohne neuen da. Ein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht hat man in diesem Falle nicht, auch eine Anfechtung ist dann nicht erfolgsversprechend. Deshalb sollte man sehr genau prüfen, wie sicher der neue Job ist. In diesem Fall gibt es wenigstens keine Sperrzeit, weil der neue Job ein wichtiger Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die Eigenkündigung war; dafür, dass der neue Arbeitgeber den Vertrag wieder kündigt, kann der Arbeitnehmer nichts.
 
== '''Risiko Vertragsstrafe bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Im Arbeitsvertrag ist oft eine Vertragsstrafe für eine nicht ordnungsgemäße Kündigung vorgesehen. Diese kann bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist anfallen. Sie sollten die Wirksamkeit der Klausel im Arbeitsvertrag prüfen lassen. Die Arbeitsgerichte prüfen den Arbeitsvertrag seit 2002 wie AGB.
 
== '''Risiko einstweilige Verfügung bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Wird die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung nicht eingehalten, falsch berechnet oder unter bewusster Inkaufnahme der Vorzeitigkeit, droht neben einer eventuellen Vertragsstrafe auch eine einstweilige Verfügung, wenn der neue Arbeitgeber im Wettbewerb mit dem alten Arbeitgeber steht.
== '''Checkliste und Muster Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
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