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Eigenkündigung Arbeitnehmer

11.787 Byte hinzugefügt, 11:40, 21. Okt. 2015
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wird auch als Eigenkündigung bezeichnet. Sie wird in Zeiten der Vollbeschäftigung häufiger. Gelegenheiten und damit das Bedürfnis, ein lukratives Angebot eines anderen Arbeitgebers anzunehmen, wachsen infolge der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren.
== '''Eigenkündigung – Checkliste für die rechtssichere Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer''' ==
„Und tschüss, Chef!“ - als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst richtig kündigen. Form der Als Eigenkündigung wird im allgemeinen die Kündigung und Kündigungsfrist, Konkurrenzverbot und Vertragsstrafe beachten. Mit umfangreicher Checkliste "Arbeitsvertrag: Eigenkündigung für Arbeitnehmer".des Arbeitnehmers Viele Arbeitnehmer stehen eher vor der Frage, wie sie selbst richtig kündigen (sogArbeitnehmerkündigung) verstanden. Eigenkündigung des Arbeitnehmers)Wie jeder Arbeitgeber auch, als vor hat auch der umgekehrten SituationArbeitnehmer das Recht, also der Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach einer Umfragen wollen 2007 fast 42 % aller Führungskräfte den Job wechseln (zur Umfrage). Viele Fragen bei Arbeitsvertrag [http://fragenwww.juracityarbeitsvertrag.de betreffen diese Situation] zu kündigen.
== '''Abfindung bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Einen Anspruch auf eine Abfindung hat ein Arbeitnehmer, der selbst kündigt, nicht. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf eine Sozialplanabfindung ergeben, wenn ein Sozialplan besteht und dieser für den Fall der Eigenkündigung eine Abfindung vorsieht, weil der Arbeitsplatz wegfällt.
 
== '''Form und Frist bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Bei der Eigenkündigung muss der Arbeitnehmer gewisse Regeln beachten, wenn die Kündigung wirksam werden soll.
 
== '''Schriftform: Schriftliche Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Auch für die Eigenkündigung (Arbeitnehmerkündigung) gilt, dass die Schriftform (§ 623 BGB) eingehalten werden muß. Eine mündliche Kündigung reicht daher nicht, ein Kündigungsschreiben [http://www.felser.de/kuendigungsschreiben.html] muss verfasst werden. Das Kündigungsschreiben muss ausserdem eigenhändig unterschrieben sein, eine Paraphe (Kürzel) oder ein "gez. Müller" oder eine Kopie reicht nicht. Auch ein Telefax ist eine Telekopie und entspricht daher nicht der gesetzlichen Schriftform.
 
== '''Kündigungsfrist auch bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Die Kündigung [http://www.kuendigung.de] muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden kann. Will man also am 30.6. aufhören, muß die Kündigung bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende spätestens am 2.6. beim Chef zugegangen, z.B. persönlich übergeben worden sein.
 
Schwierig wird es bei der Ermittlung der Kündigungsfrist für die Arbeitnehmerkündigung.
 
Bei der Eigenkündigung muss der Arbeitnehmer - wenn es nach der gesetzlichen Kündigungsfrist ginge - eigentlich nur die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende einhalten, egal wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Der Chef dagegen muß nach dem Gesetz (§ 622 BGB) bei längerer Betriebszugehörigkeit http://www.betriebszugehörigkeit.de/ auch eine längere Kündigungsfrist einhalten, bis zu 7 Monaten zum Monatsende.
 
Allerdings steht in den meisten Arbeitsverträgen [http://www.arbeitsvertrag.de] etwas anderes. Unter Umständen finden sich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz unterschiedliche Kündigungsfristen. Mancher ältere Arbeitsvertrag sieht sogar noch eine Kündigungsfrist von "sechs Wochen zum Quartalsende" vor. Früher galten Quartalskündigungsfristen für Angestellte nach dem Angestelltenkündigungsgesetz, dass wegen unterschiedlicher Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten zur Herstellung der Gleichbehandlung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wurde.
 
Was aber, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist vier Monate zum Monatsende wäre? Welche Frist geht vor?
 
Die scheinbar einfache Frage nach der für die Eigenkündigung einzuhaltende Kündigungsfrist lässt man im Zweifel von einem Experten beantworten. Nur so kann man Rechtssicherheit haben, dass man die neue Arbeitsstelle auch tatsächlich antreten darf. Ist die Kündigungsfrist zu kurz berechnet worden und ist der neue Job bei einem Konkurrenten des Ex Arbeitgebers, kann dieser die Arbeitsaufnahme mit einer einstweiligen Verfügung bis zum Ablauf der richtigen Kündigungsfrist unterbinden lassen. Kein guter Auftakt beim neuen Arbeitgeber.
 
== '''Nachweis des Zugangs bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Den Beweis des Zugangs der Kündigung sollte man bestmöglich sichern. Bei persönlicher Übergabe sollte man eine Kopie der Kündigung dabeihaben, auf der der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung den Erhalt unter genauer Angabe des Datums bestätigt (Empfangsquittung). Ansonsten kann der Zugang bei persönlicher Übergabe nur durch einen Zeugen bewiesen werden. So könnte man ein Betriebsratsmitglied (http://www.betriebsratsmitglied.de), im öffentlichen Dienst ein Personalratsmitglied (http://www.personalratsmitglied.de) und bei kirchlichen Arbeitgebers ein Mitglied der Mitarbeitervertretung http://www.mitarbeitervertretungsrecht.de dazubitten.
 
Die Versendung des Kündigungsschreibens mit normalem Brief ist extrem unsicher. Auch Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben und Einschreiben/Rückschein haben ihre Tücken. Sicher ist nur die Übergabe durch einen Boten (Zeuge) und die Übermittlung durch Postzustellungsurkunde (Gerichtsvollzieher). Letzteres wirkt aber feindselig und ist auch unnötig, da man das Kündigungsschreiben auch am Empfang abgeben und die Übergabe quittieren lassen kann.
 
== '''Sperrzeit bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Die Eigenkündigung führt normalerweise, wenn man keinen wichtigen Grund hat http://www.abwicklungsvertrag.de, zu einer Sperrzeit, wenn man Arbeitslosengeld beantragt.
 
== '''Risiko neuer Job bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Auch wenn man den neuen Job in der Tasche hat, kann es Probleme geben. Ein Jobwechsel hat immer seine Tücken, denn der neue Arbeitgeber kann den neuen Arbeitsvertrag sogar vor Dienstantritt kündigen. Dann hat man den alten Job gekündigt und steht ohne neuen da. Ein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht hat man in diesem Falle nicht, auch eine Anfechtung ist dann nicht erfolgsversprechend. Deshalb sollte man sehr genau prüfen, wie sicher der neue Job ist. In diesem Fall gibt es wenigstens keine Sperrzeit, weil der neue Job ein wichtiger Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die Eigenkündigung war; dafür, dass der neue Arbeitgeber den Vertrag wieder kündigt, kann der Arbeitnehmer nichts.
 
== '''Risiko Vertragsstrafe bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Im Arbeitsvertrag ist oft eine Vertragsstrafe für eine nicht ordnungsgemäße Kündigung vorgesehen. Diese kann bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist anfallen. Sie sollten die Wirksamkeit der Klausel im Arbeitsvertrag prüfen lassen. Die Arbeitsgerichte prüfen den Arbeitsvertrag seit 2002 wie AGB.
 
== '''Risiko einstweilige Verfügung bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Wird die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung nicht eingehalten, falsch berechnet oder unter bewusster Inkaufnahme der Vorzeitigkeit, droht neben einer eventuellen Vertragsstrafe auch eine einstweilige Verfügung, wenn der neue Arbeitgeber im Wettbewerb mit dem alten Arbeitgeber steht.
 
== '''Checkliste und Muster Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
Kostenlose Checkliste für die Eigenkündigung (Arbeitnehmerkündigung)
 
Inhalt und Muster eines Kündigungsschreibens
http://www.felser.de/kuendigungsschreiben
 
== '''Kündigungscheck vor Eigenkündigung durch Arbeitnehmer''' ==
 
KündigungsCheck - Prüfung Ihrer Kündigung durch erfahrene Arbeitsrechtsanwälte auf Einhaltung der Kündigungsfrist, Schriftform, Sperrzeitfalle, Vollständigkeit.
 
Onlineberatung durch Rechtsanwalt Felser, Autor des Ratgebers "Kündigung - was tun?" mit Abrechnung nach RVG
 
== '''Jobwechsel - aktuelle Arbeitsmarktlage''' ==
 
Jeder zweite Arbeitnehmer denkt zur Zeit an einen Jobwechsel, vor allem jüngere Arbeitnehmer. [http://www.main-spitze.de/ratgeber/beruf_bildung/meldungen/11900596.htm]
 
== '''Jobwechsel - Statistik''' ==
 
In Deutschland wird häufiger der Job gewechselt als in der EU. Mehr als die Hälfte aller Befragten haben bereits 1 bis 5 mal den Job gewechselt, 8 % sogar öfter [http://de.statista.com/statistik/daten/studie/28914/umfrage/haeufigkeit-der-arbeitsplatzwechsel/]. Die Tendenz dürfte weiter steigend sein.
 
== '''Die 10 häufigsten Gründe für einen Jobwechsel''' ==
 
Nach einer Umfrage des Karriereportals „Monster“ sind die 10 häufigsten Gründe für einen Jobwechsel [http://www.gehalt.de/news/Die-10-haeufigsten-Gruende-fuer-einen-Jobwechsel]:
 
1. Fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten
 
2. Unternehmen befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten
 
3. Wettbewerbsfähigkeit der Firma fehlt
 
4. Keine Möglichkeiten befördert zu werden
 
5. Schlechte Arbeitsatmosphäre
 
6. Mobbing oder Bossing
 
7. Zu niedriges Gehalt
 
8. Work-Life-Balance
 
9. Lange Anfahrt zum Arbeitsplatz
 
10. Über- oder Unterforderung
 
== '''Eigenkündigung – Checkliste für die rechtssichere Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer''' ==
 
Viele Arbeitnehmer stehen eher vor der Frage, wie sie selbst richtig kündigen (sog. Eigenkündigung des Arbeitnehmers), als vor der umgekehrten Situation, also der Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach einer Umfrage wollen 2007 fast 42 % aller Führungskräfte den Job wechseln (zur Umfrage).
Auf unserer Webseite felser.de finden Sie eine umfangreiche Checkliste für die rechtssichere Eigenkündigung durch Arbeitnehmer [http://www.felser.de/kuendigungsschutz/kuendigungsschreiben/arbeitnehmer_checkliste/]
== '''Typische Fehler bei der Eigenkündigung''' ==
 
Typische Fehler bei der Eigenkündigung sind in juristischer Hinsicht die Nichtbeachtung formeller Gesichtspunkte, die nicht rechtzeitige Kündigung und eine fehlerhafte Kündigungsfrist. Insbesondere die Ermittlung der richtigen Kündigungsfrist kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Allerdings kann auch die Kündigung selbst schon ein Fehler sein, nämlich dann, wenn man die Nachteile nicht richtig analysiert hat.
 
== '''Best Practice: Fälle aus der Praxis - Fehler bei der Eigenkündigung''' ==
 
Die nachfolgenden unglücklich verlaufenden Fälle sind repräsentativ und leider nicht so selten, wie man vermuten würde:
 
Herr M., der als IT-Leiter in einem Krankenhaus tätig war, hatte sich auf eine Stelle als Senior Consultant einer Unternehmensberatung beworben, die im Rahmen eines einen lukrativen Auftrags eines Automobilherstellers 180 Ingenieure suchte. Nach erfolgreicher Bewerbung und Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit der Unternehmensberatung kündigte er den Job im Krankenhaus. Noch vor Antritt der neuen Stelle teilte die Unternehmensberatung mit, der Auftrag des Automobilherstellers sei leider einem Streichprogramm zum Opfer gefallen, daher müssen man den Arbeitsvertrag "zum größten Bedauern" leider ordentlich kündigen.
 
Herr K., der seit mehr als 15 Jahren als Führungskraft in einem Chemieunternehmen tätig war, fühlte sich nach einem Vorgesetzenwechsel zunehmend schlecht behandelt. Durch einen Headhunter wurde ihm eine neue attraktive Stelle bei einem Wettbewerber angeboten, die schnellstmöglich zu besetzen war. Der Arbeitsvertrag sah eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende vor, mit der Herr K. auch kündigte. Noch bevor er seine Stelle antreten konnte, wurde seinem neuen Arbeitgeber eine einstweilige Verfügung des bisherigen Arbeitgebers zugestellt, mit der die Beschäftigung von Herrn K. bis zum Ablauf der korrekten Kündigungsfrist, die sich nach Ansicht des alten Arbeitgebers und des Gerichtes nach § 622 Abs. 2 BGB richtete, untersagt wurde.
 
== '''Checkliste: Drei Prüfungsschritte bei der Eigenkündigung''' ==
Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer sind drei Schritte zu beachten:
1. Mögliche Nachteile analysieren und bewerten
 
2. Richtige Dauer der Kündigungsfrist ermitteln
 
3. Unter Umständen die Konsequenzen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist prüfen und bewerten
 
Im einzelnen:
1. Nachteile einer Eigenkündigung analysieren und bewerten:
Immer ist jedoch das Verbot, für die Konkurrenz tätig zu werden, solange der Arbeitsvertrag besteht, zu beachten, auch bei einer vorfristigen Kündigung. Das hindert nicht daran, vorzeitig zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, aber daran, zu einem mit dem bisherigen Arbeitgeber im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu wechseln. Der wechselnde Arbeitnehmer riskiert dann eine einstweilige Verfügung, mit der ihm die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber bis zum Ablauf der (richtigen) Kündigungsfrist untersagt wird. Das ist beim neuen Arbeitgeber keine gute Empfehlung.
== '''Angebote''' ==
Umfangreicher und individueller KündigungsCheck durch die Fachanwälte von Rechtsanwälte Felser via Juracity – Recht für Alle![http://www.kuendigung.de/check-kuendigung/index.html]
Zum Jobwechsel bieten wir Ihnen zum einem günstigen Tarif ein Rundumsorglospaket an, das Fehler vermeidet und den Jobwechsel unproblematisch macht [http://www.felser.de/rechtslexikon/Eigenk%C3%BCndigung_Arbeitnehmer#Erstberatung_bei_Eigenk.C3.BCndigung_.2F_Jobwechsel]
== '''Weblinks''' ==
EuGH-Urteil vom 19.01.2010 Rechtssache C-555/07 "Kükükdeveci" zur Nichtberücksichtigung der Betriebszugehörigkeit bei jüngeren Arbeitnehmern im Volltext in deutsch[http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=C-555/07&td=ALL]
 
== '''Buchtipp''' ==
Kündigung - was tun? von Arbeitsrichterin Lore Seidel und Rechtsanwalt Felser, [mehr Infos hier ...[http://www.juracity.de/buch-juracity-de/buch/kuendigung-was-tun/index.html]
== '''Interviews''' ==
 
Bild.de vom 1.3.2013: Richtig kündigen. Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten. Beitrag mit Interview und Tipps von Rechtsanwalt Felser für den gelungenen Jobwechsel [http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/kuendigung/kuendigen-mit-stil-jobwechsel-ohne-stress-und-boeses-blut-business-knigge-kuendigungsgespraech-28586738.bild.html]
Verbraucherportal Biallo.de vom 03.11.2011: Kündigungsfrist - Gesetz diskriminiert noch immer jüngere Arbeitnehmer von Rolf Winkel[http://biallo.mz-web.de/finanzen/Steuern_Recht/kuendigungsfrist-gesetz-diskriminiert-noch-immer-juengere-arbeitnehmer.php]
Verbraucherportal Biallo.de vom 08.04.2010: Jobwechsel - Diese Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer. Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Willmann [http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/jobwechsel-diese-kuendigungsfristen-gelten-fuer-arbeitnehmer.php]
Rheinische Post vom 25.6.2007: Jobwechsel und Betriebsrente. Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser [http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/rente/firmen-muessen-verluste-zahlen-aid-1.2334262]
== '''Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Kündigungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [http://www.juracity.de] sowie der Themendomain Kuendigung.de [http://www.kuendigung.de]. Gemeinsam mit der Arbeitsrichterin Lore Seidel hat den Ratgeber "Kündigung - was tun?" geschrieben. Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte im Rahmen einer Eigenkündigung beraten und vertreten.
 
== '''Erstberatung bei Eigenkündigung / Jobwechsel''' ==
 
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ein Sorglospaket zum Jobwechsel zum Preis von 250 Euro zzgl. Mwst. an. Darin enthalten sind:
 
a. Check der Kündigungsfrist
 
b. Fertigung eines perfekten Kündigungsschreibens
 
c. Prüfung des neuen Arbeitsvertrages
 
Die Beratung erfolgt durch Rechtsanwalt Felser, bei Verhinderung (Urlaub, Seminartätigkeit) durch einen entsprechend ausgebildeten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weitere individuelle Coachingleistungen können jederzeit hinzugebucht werden.
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