Eigenkündigung Arbeitnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. April 2012, 18:49 Uhr

Eigenkündigung – Checkliste für die rechtssichere Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer

„Und tschüss, Chef!“ - als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst richtig kündigen. Form der Kündigung und Kündigungsfrist, Konkurrenzverbot und Vertragsstrafe beachten. Mit umfangreicher Checkliste "Arbeitsvertrag: Eigenkündigung für Arbeitnehmer".

Viele Arbeitnehmer stehen eher vor der Frage, wie sie selbst richtig kündigen (sog. Eigenkündigung des Arbeitnehmers), als vor der umgekehrten Situation, also der Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach einer Umfragen wollen 2007 fast 42 % aller Führungskräfte den Job wechseln (zur Umfrage). Viele Fragen bei http://fragen.juracity.de betreffen diese Situation.

Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer sind drei Schritte zu beachten:

1. Mögliche Nachteile analysieren und bewerten 2. Richtige Dauer der Kündigungsfrist ermitteln 3. Unter Umständen die Konsequenzen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist prüfen und bewerten

1. Nachteile einer Eigenkündigung analysieren und bewerten:

Eigenkündigung ohne neuen Job (z.B. bei Mobbing oder aus persönlichen Gründen wie dem Umzug des Ehepartners oder Lebensgefährten):

• Risiko einer Anordnung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur prüfen • Gesundheitliche Problematik? Mobbing? Schadensersatz? (bei gesundheitlichen Folgen u.U. keine Sperrzeit bei Eigenkündigung) • Mögliche Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung Kündigungsfrist (Maßnahmen: Arbeitsvertrag auf Vertragsstrafen prüfen) • Mögliche Rückzahlung von Ausbildungsleistungen oder Fortbildungskosten des Arbeitgebers (Massnahmen: Arbeitsvertrag/ eventuell Zusatzvereinbarung prüfen) • Betriebliche Altersvorsorge (Prüfen, ob Unverfallbarkeit erreicht ist) (Maßnahmen: Arbeitsvertrag, Individualzusage, betriebliche Pensionsordnung, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen) • Rückzahlungspflicht Urlaubs- oder Weihnachtsgeld? (Maßnahme: Arbeitsvertrag, betriebliche Regelungen und Tarifvertrag prüfen)

Eigenkündigung mit neuem Job:

• Mögliche Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung Kündigungsfrist (Maßnahmen: Arbeitsvertrag auf Vertragsstrafen prüfen) • Mögliche Rückzahlung von Ausbildungsleistungen oder Fortbildungskosten des Arbeitgebers (Massnahmen: Arbeitsvertrag/ eventuell Zusatzvereinbarung prüfen) • Betriebliche Altersvorsorge (Prüfen, ob Unverfallbarkeit erreicht ist) (Maßnahmen: Arbeitsvertrag, Individualzusage, betriebliche Pensionsordnung, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen) • Rückzahlungspflicht Urlaubs- oder Weihnachtsgeld? (Maßnahme: Arbeitsvertrag, betriebliche Regelungen und Tarifvertrag prüfen)

Ausserdem

• Sicherheit der Jobs, Unternehmen, Branchen vergleichen • Perspektiven der Jobs, Unternehmen, Branchen vergleichen etc. (Analyse machen) • Wie gewonnen, so zerronnen: Risiko einer Kündigung vor Dienstantritt bewerten und ggf. vertraglich ausschließen • Wird bei Jobwechsel Betriebszugehörigkeit, Beschäftigungszeit (BAT/TVÖD) anerkannt? (für Wartezeit = Kündigungsschutz wichtig, Eingruppierung im öffentlichen Dienst) • Enthält Arbeitsvertrag Probezeit (führt zu verkürzter Kündigungsfrist durch Arbeitgeber) • Arbeitsverträge vergleichen (garantierte Gehälter, variable Gehälter etc.)

Gesamte finanzielle und vertragliche Situation abklären: • Arbeitsvertrag prüfen • Tarifvertrag prüfen • Betriebsvereinbarungen prüfen

2. Die Dauer der Kündigungsfrist ermitteln

Ein Blick in den Vertrag reicht hier definitiv nicht. Die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist kann sich nämlich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz (§ 622 BGB) ergeben. Deshalb setzt eine Beantwortung der Frage die Prüfung aller drei Rechtsquellen und ggf. dazu ergangener Rechtsprechung voraus: • Dauer anhand der drei genannten Rechtsquellen ermitteln • Prüfen, ob die Dauer der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist unterschreitet oder noch aktuell ist, bspw. zum Quartalsende statt zum Monatsende) • Arbeitsvertrag: prüfen ob verlängerte Kündigungsfrist danach auch für Arbeitnehmer gilt, sonst: 4 Wochen zum Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB

3. Beabsichtige Nichteinhaltung der Kündigungsfrist:

Auch wenn die Kündigungsfrist nicht mehr eingehalten werden kann, weil der neue Job kurzfristig angetreten werden muss, so kann sich ein Verstoß gegen die nach der Prüfung unter Ziffer 2 ermittelten Kündigungsfrist für die Eigenkündigung u.U. wirtschaftlich lohnen. Das gilt natürlich dann, wenn der neue Arbeitgeber beim Beginn des Arbeitsverhältnisses keine Kompromisse machen kann oder will. Sie müssen dann folgendes prüfen:

• Vertragsstrafenregelung im Arbeitsvertrag prüfen (gibt es eine? Ist diese wirksam?) • Bei Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen Risiko einer einstweiligen Verfügung beachten

Viele Vertragsstrafenregelungen in alten Arbeitsverträgen, aber auch in neuen Verträgen entsprechen nicht mehr der neuen rechtlichen Lage seit der sog. Schuldrechtsreform. Diese Prüfung kann nur ein Rechtsanwalt, am besten ein im Arbeitsrecht versierter Rechtsanwalt, vornehmen.

Immer ist jedoch das Verbot, für die Konkurrenz tätig zu werden, solange der Arbeitsvertrag besteht, zu beachten, auch bei einer vorfristigen Kündigung. Das hindert nicht daran, vorzeitig zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, aber daran, zu einem mit dem bisherigen Arbeitgeber im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu wechseln. Der wechselnde Arbeitnehmer riskiert dann eine einstweilige Verfügung, mit der ihm die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber bis zum Ablauf der (richtigen) Kündigungsfrist untersagt wird. Das ist beim neuen Arbeitgeber keine gute Empfehlung.

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