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Fachanwalt für Arbeitsrecht

6 Byte hinzugefügt, 09:05, 23. Jul. 2012
/* Gute Gründe für den Fachanwalt für Arbeitsrecht aus anwaltlicher Sicht */
Obwohl die Vorteile einer Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete für Mandant und Rechtsanwalt auf der Hand liegen, sind immer noch etwa die Hälfte der Rechtsanwälte als sog. Allgemeinanwalt, Hausanwalt oder Generalist tätig. Sie werden von spezialisierten Anwälten spöttisch in Anlehnung an vergleichbare Arten in der Fauna wegen der starken Verbreitung und mangelnden Spezialisierung als "Wald-, Feld- und Wiesenanwalt" bezeichnet. Die meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht sind allerdings in Großkanzleien und Wirtschaftskanzleien - also nicht gerade für den "kleinen Mann" (oder "Hilde-Normalverbraucher") tätig. Nach Ansicht des Unterzeichners ist eine größere Spezialisierung und Verbreitung des Fachanwalts für eine wenigstens annähernde "Waffengleichheit" und damit gleiche Chancen im Rechtsstaat bei der Durchsetzung der Rechte unverzichtbar.
Die Argumente der Allgemeinanwälte gegen Fachanwaltschaften und polemische Retourkutschen ("Fachanwalt = Schwachanwalt") sind vor dem Hintergrund des naheliegenden Motivs einer Beibehaltung des status quo leicht verstehbar. Angesichts der offensichtlichen Vorteile der Spezialisierung für Verbraucher und Anwalt und des zunehmenden Trends zum Fachanwalt ist der Widerstand der Allgemeinanwälte allerdings nur ein historisches Phänomen von kurzer Dauer: Der Allgemeinanwalt wird sich aus vielerlei Gründen von selbst erledigen, und zwar schneller als die tapfer für die Beibehaltung dieses traditionellen Berufsbildes kämpfenden Recken sich vorstellen können. Gut beraten ist, wer nicht weiter an falscher Front kämpft, sondern sich nicht gerade als als letzter Mohikaner und nicht erst nach dem 40. Berufsjahr dem unumkehrbaren Trend zum Fachanwalt anschliest.
== '''Gründe für die Mandatierung eines Fachanwalts''' ==
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