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/* Fachanwalt für Arbeitsrecht */
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== '''Fachanwalt für Arbeitsrecht '''==
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist wohl eine der wichtigsten Fachanwaltschaften nach der Fachanwaltsordnung (FAO). Das Arbeitsrecht gehört in der Praxis zu den am meisten nachgefragten anwaltlichen Rechtsgebieten und ist von hoher existentieller Bedeutung.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist wohl eine der wichtigsten Fachanwaltschaften nach der Fachanwaltsordnung (FAO)muss theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen. Das Arbeitsrecht gehört zu den am meisten nachgefragten anwaltlichen RechtsgebietenEine umfangreiche Ausbildung wie beim Facharzt erfolgt jedoch nicht.
Die meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht haben sich in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV zusammengeschlossen.
Dazu muß der Anwalt folgende Voraussetzungen erfüllen:
sowie nach der Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" eine ständige Fortbildung (mindestens 10 Zeitstunden pro Jahr) oder jährliche Publikationen im betreffenden Rechtsgebiet nachweisen.
Obwohl die Vorteile einer Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete für Mandant und Rechtsanwalt auf der Hand liegen, sind immer noch etwa die Hälfte der Rechtsanwälte als sog. Allgemeinanwalt, Hausanwalt oder Generalist tätig. Sie werden von spezialisierten Anwälten spöttisch in Anlehnung an vergleichbare Arten in der Fauna wegen der starken Verbreitung und mangelnden Spezialisierung als "Wald-, Feld- und Wiesenanwalt" bezeichnet. Die meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht sind allerdings in Großkanzleien und Wirtschaftskanzleien - also nicht gerade für den "kleinen Mann" (oder "Hilde-Normalverbraucher") tätig. Nach Ansicht des Unterzeichners ist eine größere Spezialisierung und Verbreitung des Fachanwalts für eine wenigstens annähernde "Waffengleichheit" und damit gleiche Chancen im Rechtsstaat bei der Durchsetzung der Rechte unverzichtbar.
Die Argumente der Allgemeinanwälte gegen Fachanwaltschaften und polemische Retourkutschen ("Fachanwalt = Schwachanwalt") sind vor dem Hintergrund des naheliegenden Motivs einer Beibehaltung des status quo leicht verstehbar. Angesichts der offensichtlichen Vorteile der Spezialisierung für Verbraucher und Anwalt und des zunehmenden Trends zum Fachanwalt ist der Widerstand der Allgemeinanwälte allerdings nur ein historisches Phänomen von kurzer Dauer: Der Allgemeinanwalt wird sich aus vielerlei Gründen von selbst erledigen, und zwar schneller als die tapfer für die Beibehaltung dieses traditionellen Berufsbildes kämpfenden Recken sich vorstellen können. Gut beraten ist, wer nicht weiter an falscher Front kämpft, sondern sich nicht gerade als als letzter Mohikaner und nicht erst nach dem 40. Berufsjahr dem unumkehrbaren Trend zum Fachanwalt anschliest.
== '''Gründe für die Mandatierung eines Fachanwalts''' ==
== '''Gesetze und Vorschriften zum Fachanwalt für Arbeitsrecht''' ==
Aktuelle Fassung der Fachanwaltsordnung - Stand 01.07.2011 - via Bundesrechtsanwaltskammer(pdf)[mehr hier …http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/fao_01_07_2011.pdf]
== '''Rechtsprechung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht''' ==
== '''Autor''' ==
Michael W. Felser hat im Arbeitsrecht vor seiner Anwaltstätigkeit bereits eine Rechtsabteilung geleietet und sich danach konsequent auf das "Arbeitsrecht" spezialsiert. Er ist Gründer der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und hat mehreren Anwälten in dem von ihm geführten arbeitsrechtlichen Dezernat der Kanzlei ermöglicht, den Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Er ist Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [http://www.juracity.de] sowie der Themendomain Kuendigung.de [http://www.kuendigung.de]. Er bearbeitet jährlich zwischen 300 und 400 Mandate im Arbeitsrecht. Dabei hat zahlreiche er Arbeitnehmer, Führungskräfte, Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften sachkundig im Arbeitsrecht beraten und /oder aussergerichtlich und gerichtlich vertreten.