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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Byte hinzugefügt, 09:04, 23. Jul. 2012
/* Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht */
Dazu muß der Anwalt folgende Voraussetzungen erfüllen:
>>> (1) eine dreijährige anwaltliche Zulassung und Tätigkeit (innerhalb der letzten sechs Jahre vor Beantragung),>>> (2) den Besuch theoretischer Fachanwalts-Lehrgänge von mindestens 120 Stunden (in den meisten Gebieten sind es 120 Stunden, im Steuerrecht sogar 160 Stunden und im Insolvenzrecht 180 Stunden), der höchstens vier Jahre vor dem Antrag zurückliegen darf,>>> (3) durch die selbstständige Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen im betreffenden Rechtsgebiet nachgewiesene praktische Erfahrung innerhalb der letzten drei Jahre (im Arbeitsrecht 100 Mandate, im Familienrecht 120),>>> (4) außerdem zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen ein Fachgespräch mit dem zur Verleihung zuständigen Ausschuss führen,
sowie nach der Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" eine ständige Fortbildung (mindestens 10 Zeitstunden pro Jahr) oder jährliche Publikationen im betreffenden Rechtsgebiet nachweisen.
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