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Fristlose Kündigung

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/* Weblinks zum Thema fristlose Kündigung */
[[Category:Individualarbeitsrecht]]
 
== '''fristlose Kündigung''' ==
 
== '''fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber''' ==
 
 
 
 
== '''fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer''' ==
 
Die fristlose Kündigung vom Chef ist in der Praxis viel häufiger als die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer. Grund hierfür ist, dass die fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer viele Risiken aufweist. Zum einen ist meist mit einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur zu rechnen. Zum anderen verlangt die Rechtsprechung auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer, dass dieser vorher eine Abmahnung ausspricht, bevor das scharfe Schwert der fristlosen Kündigung gezogen wird.
 
== '''fristlose Kündigung und ausserordentliche Kündigung''' ==
 
Die Bedeutung der Begriffe "fristlose Kündigung" und "ausserordentliche Kündigung" kann gleich sein, muss es aber nicht. So gibt es zum Beispiel die ausserordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Die ausserordentliche Kündigung kann wie die fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund erfolgen, sie kann aber mit einer Frist versehen sein. Die fristlose Kündigung ist daher immer eine ausserordentliche Kündigung, die ausserordentliche Kündigung aber nicht immer eine fristlose Kündigung.
== '''Weblinks zum Thema fristlose Kündigung''' ==
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