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Fristlose Kündigung

746 Byte hinzugefügt, 14:27, 20. Apr. 2015
/* fristlose Kündigung */
== '''fristlose Kündigung''' ==
 
Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also mit sofortiger Wirkung. Das Arbeitsverhältnis wird sofort beendet, der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung frei, der Arbeitgeber muss keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr zahlen. Im Arbeitsrecht muss dafür ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegen. Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Arbeitgebers vom Kündigungsgrund zulässig. In der Regel ist auch eine vorherige vergebliche Abmahnung erforderlich. Der Betriebsrat kann der fristlosen Kündigung nicht widersprechen, sondern kann dagegen nur Bedenken erheben. Der Betriebsrat hat dazu Gelegenheit binnen drei Tagen nach dem Antrag des Arbeitgebers.
== '''fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber''' ==
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