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Fristlose Kündigung

537 Byte hinzugefügt, 10:25, 21. Apr. 2015
/* fristlose Kündigung */
== '''fristlose Kündigung''' ==
Die Ausführungen zur fristlosen Kündigung sind auf dem Rechtsstand April 2015 und werden regelmäßig von Rechtsanwalt Felser aktualisiert. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also eine Kündigung mit sofortiger Wirkung. Landläufig wird das auch als "Rauswurf" bezeichnet. Das Arbeitsverhältnis wird sofort beendet, der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung frei, der Arbeitgeber muss keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr zahlen. Im Arbeitsrecht muss dafür ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegen. Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Arbeitgebers vom Kündigungsgrund zulässig. In der Regel ist auch eine vorherige vergebliche Abmahnung erforderlich. Der Betriebsrat kann der fristlosen Kündigung nicht widersprechen, sondern kann dagegen nur Bedenken erheben. Der Betriebsrat hat dazu Gelegenheit binnen drei Tagen nach dem Antrag des Arbeitgebers. Für den Arbeitnehmer hat eine fristlose Kündigung gravierende Folgen, denn er bekommt von einem Tag auf den anderen kein Geld mehr. Kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber, kein Geld von der Arbeitsagentur. Am schlimmsten getroffen werden hier Menschen, die so wenig verdienen, dass sie nichts auf der hohen Kante haben können.
== '''fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber''' ==
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