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Fristlose Kündigung

2.563 Byte hinzugefügt, 15:22, 23. Jul. 2015
[[Category:Individualarbeitsrecht]]
 
== '''fristlose Kündigung''' ==
Die mit Abstand meisten fristlosen Kündigung werden durch Arbeitgeber ausgesprochen, häufig auch ohne vorherige Abmahnung. Vor dem Arbeitsgericht haben die fristlosen Kündigungen nicht oft Bestand, oft einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Vorschlag des Arbeitsgerichts auf eine ordentliche Kündigung. Der Job ist aber meistens nach einer fristlosen Kündigung weg. Lediglich ein kleiner Teil der Klagen gegen fristlose Kündigungen endet mit Urteil.
 
== ''' Muster fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber''' ==
== '''fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer''' ==
Die fristlose Kündigung vom Chef ist in der Praxis viel häufiger als die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer. Grund hierfür ist, dass die fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer viele Risiken aufweist. Zum einen ist meist mit einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur zu rechnen. Zum anderen verlangt die Rechtsprechung auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer, dass dieser vorher eine Abmahnung ausspricht, bevor das scharfe Schwert der fristlosen Kündigung gezogen wird.
 
== '''Muster fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer''' ==
== '''fristlose Kündigung und ausserordentliche Kündigung''' ==
Die meisten fristlosen Kündigungen werden aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen, also wegen angeblichen oder tatsächlichen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist regelmäßig, aber nicht ausnahmslos eine vorherige Abmahnung. Bei schweren Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder wenn eine Abmahnung sinnlos wäre, kann auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
 
== '''fristlose Kündigung - Kündigungsgrund / Kündigungsgründe''' ==
 
== '''fristlose Kündigung - Verdachtskündigung''' ==
Normalerweise muss eine Kündigung nicht begründet werden; die Kündigungsgründe müssen erst beim Arbeitsgericht offengelegt werden, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Bei der fristlosen Kündigung muss die Kündigung auf Verlangen des Arbeitnehmers unverzüglich schriftlich begründet werden, so ist es im Gesetz geregelt: § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB.
== '''fristlose Kündigung - Frist''' ==
(Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Januar 2015 – 1 Sa 407/14)
 
== '''fristlose Kündigung - Einspruch beim Betriebsrat''' ==
 
Nach § 3 KSchG kann ein Arbeitnehmer Einspruch gegen eine Kündigung beim Betriebsrat einlegen:
 
§ 3 Kündigungseinspruch
Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen.
 
Die gesetzliche Regelung spricht allerdings von der sozialen Rechtfertigung der Kündigung, so dass nach h.M. der Einspruch nur bei einer fristgemäßen, d.h. ordentlichen Kündigung möglich wäre. Wird aber eine ausserordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist erklärt, ist § 3 KSchG anwendbar.
== '''fristlose Kündigung - Personalrat BPersVG''' ==
== '''fristlose Kündigung - Warnzeichen''' ==
Warnzeichen für eine bevorstehende fristlose Kündigung sind Abmahnungen, aber auch Schikanen, die die Betroffenen als "Mobbing" empfinden. Auch die Einladung zu einem Personalgespräch kann auf eine Kündigung hinweisen. Spätestens dann sollte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, sofern nicht schon geschehen. Ausserdem sollte Kontakt zu einem auf Kündigungsrecht spezialisierten Anwalt aufgenommen werden.
== '''fristlose Kündigung - häufige Fehler''' ==
Auch bei Schwerbehinderten häufen sich fristlose Kündigungen, deren Kündigungsgrund nicht selten an den Haaren herbeigezogen ist. Grund ist neben den oben genannten Gründen (Aufbau finanziellen Drucks) die Tatsache, dass das Integrationsamt es meistens nicht schafft, binnen 14 Tagen eine Entscheidung über den Kündigungsantrag des Arbeitgebers zu treffen. nach dem Gesetz führt das dazu, dass die Zustimmung des Integrationsamtes fingiert wird, so dass sofort gekündigt werden kann. Würde der Arbeitgeber fristgemäß kündigen, könnte er erst nach drei bis vier Monaten die Kündigung aussprechen.
 
== '''fristlose Kündigung - Klage''' ==
 
Gegen eine fristlose Kündigung muss ebenso wie gegen eine fristgemäße Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Andernfalls wird eine noch so ungerechtfertigte Kündigung als wirksam behandelt.
 
== '''fristlose Kündigung - Urteile''' ==
 
Die nachfolgenden Auszüge von Urteilen zu jeweils einer fristlosen Kündigung illustrieren, welche Verfehlungen zu einer fristlosen Kündigung führen können und welche Maßstäbe die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte anlegen. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet nur selten über Kündigungen, weil die meisten Landesarbeitsgerichte die Revision nicht zulassen und Nichtzulassungsbeschwerden meistens erfolglos bleiben (Erfolgsquote ca. 10 %).
== '''fristlose Kündigung - Rechtsanwalt''' ==
== '''Interviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema Kündigung''' ==
Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im WDR Fernsehen und Radio [http://www.felser.de/interviews/interviews-ard-und-wdr/] und , für Bild und Bild.de [http://www.felser.de/interviews/7090/]. Interview zum Thema "Kündigung": T-Online/Business vom 20.8.2010: Im Urlaub gekündigt - was geht und was nicht. Zur angeblichen Unkündbarkeit im Urlaub. Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser (von unsere Webseite).sowie für die Süddeutsche Zeitung [http://wirtschaftsuche.t-onlinesueddeutsche.de/im-urlaub-gekuendigt-was-geht-und-wasquery/Felser/sort/-nichtnews/id_47698884page/index]
Spezielle Interviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema Kündigung im Arbeitsrecht finden Sie hier:
Süddeutsche Zeitung vom 26.4.2012: Wirtschaft: Bloss nichts überstürzen. [http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1306781]
 
Süddeutsche Zeitung vom 15. Mai 2012: Kündigungsklagen - Bienenstich und andere Bagatellen: Vieles ist Ermessenssache [http://www.sueddeutsche.de/karriere/kuendigungsklagen-bienenstich-und-andere-bagatellen-1.1346668-2]
 
T-Online vom 28.10.2011: Kündigungsschutz – schön wär’s. Ein Beitrag von dpa/T-Online Mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser [http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47697324/arbeitsrecht-kuendigungsschutz-schoen-waer-s.html]
 
T-Online/Business vom 20.8.2010: Im Urlaub gekündigt - was geht und was nicht. Zur angeblichen Unkündbarkeit im Urlaub. Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser (von unsere Webseite).[http://wirtschaft.t-online.de/im-urlaub-gekuendigt-was-geht-und-was-nicht/id_47698884/index]
Handwerk-Magazin 4/2010 Erschwerte Trennung: Ein neues Urteil des EuGH hat die Kündigungsfristen für deutsche Betriebe verlängert. - Ein Beitrag von Harald Klein mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser [http://www.handwerk-magazin.de/erschwerte-trennung/150/542/22056/]
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