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Hitzefrei

507 Byte hinzugefügt, 14:30, 5. Jun. 2015
/* Hitzefrei für Arbeitnehmer */
Häufig wird geschrieben, einen Anspruch auf "Hitzfrei" im Job gäbe es anders als an Schulen nicht, was sogar stimmt. Es stimmt aber nur insofern, weil bei "Hitzefrei" an Schulen die Außentemperatur der Maßstab ist und alle frei bekommen. Im Arbeitsschutzrecht ist aber '''nicht die Außentemperatur''' maßgeblich, sondern '''die jeweilige Arbeitsplatztemperatur''' bzw. Arbeitsraumtemperatur entscheidet, ob man dort weiterarbeiten muss oder nicht. Hitzefrei für alle Arbeitnehmer bei bspw. 30 Grad im Sommer gibt es also schon deswegen nicht, weil ja mancher im klimatisierten Büro arbeitet.
Aus der Aussage; ein "Hitzefrei" gäbe es im Arbeitsrecht nicht, wird dann aber irrigerweise gerne der Schluss gezogen, ein Arbeitnehmer müsse bei jeder Temperatur im Büro weiterarbeiten. Das liest man sogar auf Seiten der Arbeitsschützer. Dort steht dann sinngemäß, der Arbeitgeber "könne" Maßnahmen zur Linderung der Hitze ergreifen (z.B. auf den Seiten des Hamburger Arbeitsschutzes). Das ist, um das hier mal ganz deutlich zu sagen, juristischer Blödsinn und eine gefährliche Verharmlosung der gesundheitlichen Gefahren von Hitze am Arbeitsplatz. Hier können Sie sich über hitzetote in verschiedenen jahren informieren, zB bei heute.de [http://www.heute.de/indien-hitzewelle-macht-arbeit-fast-unmoeglich-und-fordert-hunderte-tote-38661000.html Hitzewelle macht Arbeiten unmöglich] oder hier [http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-17168-2014-02-04.html Sterbefälle wegen Hitze nehmen zu]. Dabei ist zu beachtzen, dass in Unternehmen nicht nur Olympiasieger arbeiten, sondern auch Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schwangere. Es würde nämlich ausserdem - weiter so konsequent vorbei gedacht - bedeuten, dass man auch bei 80 Grad am Arbeitsplatz weiterarbeiten müsste. Natürlich darf jeder die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht wird vor Hitze. Niemand ist gezwungen, für den Arbeitgeber seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Das sieht auch die Rechtsprechung so.
Falsch ist auch, wenn geschrieben wird, bei der - inzwischen allerdings überholten - Hitzerichtlinie ASR 6,1 handele es sich um eine "unverbindliche" Sollvorschrift. Sollvorschriften sind, wie der Name schon sagt, niemals unverbindlich, die Richtlinie ASR 6.1 erst recht nicht, da sie die Ausnahmen genau definiert. "Du sollst nicht töten" ist schließlich auch kein unverbindliches Gebot.
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