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Hitzefrei

28 Byte hinzugefügt, 17:38, 2. Jul. 2015
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen (Pflichtaufgabe nach § 80 BetrVG), daß die arbeitnehmerschützenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, wozu auch § 618 BGB, Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitschutzrichtlinien bzw. Arbeitsstättenregeln (ASR 3.5) gehören.
'''§ 80 Betriebsverfassungsgesetz Allgemeine Aufgaben'''
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
Ausserdem gehört die Untersuchung der Hitzebelastung am Arbeitsplatz auch zu einer sorgfältigen Gefährdungsanalyse [https://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/topics/mutterschutz/gefaehrdungsbeurteilung-als-checkliste]
'''§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG- Beurteilung der Arbeitsbedingungen'''
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
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