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Hitzefrei

2.048 Byte hinzugefügt, 07:35, 25. Jun. 2019
== '''Hitzefrei für Arbeitnehmer''' ==
 Wenn Sie sachliche Informationen zum Thema "Arbeitsplatztemperatur", Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte" zum Thema "Hitzefrei für Arbeitnehmer" suchen, dann sind Sie hier richtig (Stand Juni 20152019)
Häufig wird geschrieben, einen Anspruch auf "Hitzfrei" im Job gäbe es anders als an Schulen nicht, was sogar stimmt. Es stimmt aber nur insofern, weil bei "Hitzefrei" an Schulen die Außentemperatur der Maßstab ist und alle frei bekommen. Im Arbeitsschutzrecht ist aber '''nicht die Außentemperatur''' maßgeblich, sondern '''die jeweilige Arbeitsplatztemperatur''' bzw. Arbeitsraumtemperatur entscheidet, ob man dort weiterarbeiten muss oder nicht. Hitzefrei für alle Arbeitnehmer bei bspw. 30 Grad im Sommer gibt es also schon deswegen nicht, weil ja mancher im klimatisierten Büro arbeitet.
Aus der Aussage; ein "Hitzefrei" gäbe es im Arbeitsrecht nicht, wird dann aber irrigerweise gerne der Schluss gezogen, ein Arbeitnehmer müsse bei jeder Temperatur im Büro weiterarbeiten; auch über 35 Grad hinaus. Das liest man sogar auf Seiten der Arbeitsschützer. Dort steht dann sinngemäß, der Arbeitgeber "könne" Maßnahmen zur Linderung der Hitze ergreifen (z.B. auf den Seiten des Hamburger Arbeitsschutzes). Das ist, um das hier mal ganz deutlich zu sagen, juristischer Blödsinn und eine gefährliche Verharmlosung der gesundheitlichen Gefahren von Hitze am Arbeitsplatz. Hier können Sie sich über Hitzetote in verschiedenen Jahren informieren, zB bei heute.de [http://www.heute.de/indien-hitzewelle-macht-arbeit-fast-unmoeglich-und-fordert-hunderte-tote-38661000.html Hitzewelle macht Arbeiten unmöglich] oder hier [http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-17168-2014-02-04.html Sterbefälle wegen Hitze nehmen zu]. Dabei ist zu beachten, dass in Unternehmen nicht nur Olympiasieger arbeiten, sondern auch Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Herz- Kreislauferkrankungen), ältere Mitarbeiter oder Schwangere. Es würde ausserdem - weiter so konsequent vorbei gedacht - bedeuten, dass man auch bei 80 Grad am Arbeitsplatz weiterarbeiten müsste. Hobbyköche wissen, dass man auch bei Temperaturen unter 60 Grad nur lange genug garen muss, dann wird das Fleisch schön zart.
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Natürlich darf jeder die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht wird vor Hitze. Niemand ist gezwungen, für den Arbeitgeber seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Das sieht auch die Rechtsprechung so. Am besten sucht man in diesen Fällen den Arzt auf und lässt sich krankschreiben.
- über 30 bis 35 Grad (gelb-rot)
- über 35 Grad Aussentemperatur (rot)
 
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Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen über 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen oder nur noch mit Schutzkleidung, Duschen und regelmäßigen Abkühlungspausen wie bei Hitzearbeitsplätzen (z.B. in einer Gießerei). Ab 26 Grad am Arbeitsplatz "soll" der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz "muss" er.
Auch eine "Sollvorgabe" (ab 26 Grad) ist nicht unverbindlich, wie nicht zuletzt die Bibel zeigt ("Du sollst nicht töten"). Eine gesetzliche Sollvorschrift führt zu einer Prüfungspflicht und einer notwendigen Ermessensausübung. Arbeitgebern ist zu empfehlen, eine solche Prüfung sowie die angedachten und ergriffenen Maßnahmen aus Haftungsgründen schriftlich zu dokumentieren. Wenn ein Arbeitnehmer wegen Hitze einen Herzinfarkt erleidet, kann das nicht nur zu Schadensersatzansprüchen führen.
 
== '''Gesetzliche Vorgabe''' ==
 
Niemand muss seine Gesundheit für die Arbeit aufs Spiel setzen.
 
§ 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet daher den Arbeitgeber, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen:
 
'''''§ 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen'''''
''(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.''
 
''(2) Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.''
 
''(3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung.''
== '''Hitzefrei im Job - Arbeitsstättenregel ASR 3.5''' ==
== '''Hitze am Arbeitsplatz - Aufgabe des Betriebsrats''' ==
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen (Pflichtaufgabe nach § 80 BetrVG), daß die arbeitnehmerschützenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, wozu auch § 618 BGB, Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitschutzrichtlinien bzw. Arbeitsstättenregeln (ASR 3.5) gehören.
'''§ 80 Betriebsverfassungsgesetz Allgemeine Aufgaben'''
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
Ausserdem gehört die Untersuchung der Hitzebelastung am Arbeitsplatz auch zu einer sorgfältigen Gefährdungsanalyse [https://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/topics/mutterschutz/gefaehrdungsbeurteilung-als-checkliste]
'''§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG- Beurteilung der Arbeitsbedingungen'''
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
 
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
 
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
 
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
 
2. '''physikalische,''' chemische und biologische Einwirkungen,
 
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
 
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
 
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
 
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
Hitze ist eine physikalische Einwirkung, die eine Gefährdung der Gesundheit darstellen kann. == '''Interviews zum Thema Hitzefreiim Büro und am Arbeitsplatz''' == (1) SR 3 vom 20.07.2015: Live Interview von RA Felser mit Michael Friemel zur Hitze am Arbeitsplatz - Müssen Arbeitnehmer bei jeder Temperatur arbeiten? (2) SWR 1 vom 04.07.2015: Interview mit Uwe Bettendorf zur aktuellen Hitzeperiode: Hitze am Arbeitsplatz - was muss der Chef tun?Link folgt.
(13) Bild.de vom 29.06.2011: Die Hitze-Ampel fürs Büro Bei diesen Temperaturen müssen Sie nicht arbeiten. Von Guido Rosemann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [[http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/arbeitsrecht/hitzerichtlinie-ampel-buero-nicht-arbeiten-muessen-frei-18567906.bild.html]]
(24) SWR 3 vom 21.7.2006: Hitze am Arbeitsplatz. Rechtsanwalt Felser im Interview mit SWR 3 [[http://www.felser.de/hitzefrei-fuer-arbeitnehmerde/hitze-am-arbeitsplatz-kein-hitzefrei-swr-3-topthema-vom-2172006-mit-interview-rechtsanwalt-felser/]]
(35) Süddeutsche Zeitung vom 18.07.2003: Gibt es Hitzefrei für Arbeitnehmer? Wird's im Büro zu warm, kann der Betriebsrat einschreiten. Rechtsanwalt Felser im Interview [[http://www.sueddeutsche.de/karriere/interview-gibt-es-hitzefrei-fuer-arbeitnehmer-1.499746]]
(46) Bild.de: Hitze-Regeln für den Job Kommt die Deo-Pflicht am Arbeitsplatz? Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser [[http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/deo/arbeit-job-schwitzen-was-darf-ich-bei-30-grad-13189626.bild.html]]
sowie zahlreiche weitere Interviews im WDR, BR, SWR anderen Radiosendern und vielen Zeitschriften.
Rechtsanwalt Felser gibt als Rechtsexperte regelmäßig Interviews im ARD und WDR (TV und Radio) [http://www.felser.de/interviews/wdr-interviews-2015/] und für Bild und Bild.de [http://www.felser.de/interviews/bild-de-interviews-2015/] sowie die Süddeutsche Zeitung [http://suche.sueddeutsche.de/?query=Michael+Felser].
== ''' Weblinks zum Thema Hitzefreiim Arbeitsrecht''' ==
(1) Hitzefrei-fuer-Arbeitnehmer.de [http://www.hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de] (bald wieder online)
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