Änderungen

Hitzefrei

498 Byte hinzugefügt, 11:50, 2. Jul. 2013
/* Hitzefrei - Arbeitsstättenregel ASR 3.5 */
== '''Hitzefrei - Arbeitsstättenregel ASR 3.5''' ==
 
Die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 - grundllegend 2010 geändert - regelt verbindliche Arbeitgeberpflichten bei Hitze am Arbeitsplatz. Nach einer Ampelregelung ist ab 35 Grad (gemessen am Arbeitsplatz) die Nutzung des Arbeitsplatzes nicht mehr zulässig. Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber hitzemildernde Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad muss er den Arbeitnehmer vor der Hitze schüttzen.
 
Entscheidungen aus dem Zeitraum vor 2010 sind für die Rechtslage wegen der Neuregelung nicht mehr maßgeblich.
Volltext der ASR 3.5 [http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf]
1.433
Bearbeitungen