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Hitzefrei

858 Byte hinzugefügt, 13:13, 23. Jul. 2013
/* Hitzefrei für Arbeitnehmer */
Falsch ist auch, wenn geschrieben wird, bei der - inzwischen allerdings überholten - Hitzerichtlinie ASR 6,1 handele es sich um eine "unverbindliche" Sollvorschrift. Sollvorschriften sind, wie der Name schon sagt, niemals unverbindlich, die Richtlinie ASR 6.1 erst recht nicht, da sie die Ausnahmen genau definiert. "Du sollst nicht töten" ist schließlich auch kein unverbindliches Gebot.
Unzutreffend ist auch, die Richtlinie betreffe nur die Hitze, die von Geräten erzeugt wird. Der durch die Richtlinie geschützten Gesundheit des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber nach § 618 BGB zu schützen hat, ist es egal, wodurch die Hitze erzeugt wird, ob durch Sommer, Computer, Dönerspieß oder Hochofen. Das bestätigen inzwischen mehrere rechtskräftige Urteile (s. dazu unten).
Die Rechtslage ist inzwischen durch die am 23.6.2010 in Kraft getretene Arbeitsstättenregel ASR A3.5 etwas verständlicher geregelt. Die ASR A 3.5 regelt vergleichbar einer Ampel vier Stufen: - bis 26 Grad Arbeitsraumtemperatur (grün)- zwischen 26 und 30 Grad (gelb)- über 30 bis 35 Grad (gelb-rot)- über 35 Grad Aussentemperatur (rot) Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen ab über 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfenoder nur noch mit Schutzkleidung, Duschen und regelmäßigen Abkühlungspausen wie bei Hitzearbeitsplätzen (z.B. in einer Gießerei). Ab 26 Grad am Arbeitsplatz "soll" der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz [[muss]] er.  Maßnahmen können sein: Klimageräte, Trinkwasserspender,Arbeitszeitverlegung, Lockerung des Dresscodes, Klimageräte, Trinkwasserspender etc. Die ASR sieht einen Vorrang von technisch-organisatorischen Maßnahmen vor personenbezogenen Maßnahmen vor. Auch eine "Sollvorschrft" ist nicht unverbindlich, wie nicht zuletzt die Bibel zeigt ("Du sollst nicht töten"). Eine gesetzliche Sollvorschrift für zu einer Prüfungspflicht und einer notwendigen Ermessensausübung. Arbeitgebern ist zu empfehlen, eine solche Prüfung sowie die angedachten und ergriffenen Maßnahmen aus Haftungsgründen schriftlich zu dokumentieren.
== '''Hitzefrei im Job - Arbeitsstättenregel ASR 3.5''' ==
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