Änderungen

Hitzefrei

445 Byte hinzugefügt, 17:36, 2. Jul. 2015
== '''Hitzefrei im Job - Arbeitsstättenregel ASR 3.5''' ==
Die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 - grundllegend 2010 geändert - regelt verbindliche Arbeitgeberpflichten bei Hitze am Arbeitsplatz. Nach einer Ampelregelung ist ab 35 Grad (gemessen am Arbeitsplatz) die Nutzung des Arbeitsplatzes nicht mehr zulässig. Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber hitzemildernde Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad muss er den Arbeitnehmer vor der Hitze schüttzenschützen. Ein Arbeitsplatz mit 35 Grad und mehr (am Arbeitsplatz gemessen) darf nicht mehr benutzt werden.
Entscheidungen aus dem Zeitraum vor 2010 sind für die Rechtslage wegen der Neuregelung nicht mehr maßgeblich.
Volltext der ASR 3.5 [http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf]
 
Ein Verstoß gegen die Vorgaben der ASR 3.5 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
 
Werden die Vorschriften bewusst missachtet und damit vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter in Gefahr gebracht, droht auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
== '''Hitze am Arbeitsplatz - Aufgabe des Betriebsrats''' ==
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