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Kündigungsfristen

786 Byte hinzugefügt, 19:06, 6. Apr. 2015
/* Berechnung der Kündigungsfristen im Arbeitsrecht */
Zulässig und üblich ist auch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, nach der die verlängerten Kündigungsfristen des Gesetzes für beide Seiten, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer, gelten sollten.
 
== '''Kündigungsfrist in der Probezeit''' ==
 
Während der Probezeit sieht der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist vor. In einzelnen Branchen kann sogar zum Tagesende gekündigt werden. Nach § 622 BGB kann in Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine kürzere als die normale gesetzliche Kündigungsfrist vorgesehen werden. In § 622 Absatz 3 BGB heisst es:
 
"Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
 
Da nach § 622 Abs. 4 BGB "von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen (...) durch Tarifvertrag vereinbart werden" können, sind sogar kürzere Kündigungsfristen zulässig, wenn sie im Tarifvertrag vorgesehen sind.
== '''Berechnung der Kündigungsfristen im Arbeitsrecht''' ==
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