Änderungen

Kündigungsfristen

322 Byte hinzugefügt, 18:17, 13. Apr. 2015
/* Kündigungsfrist in der Probezeit */
Da nach § 622 Abs. 4 BGB "von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen (...) durch Tarifvertrag vereinbart werden" können, sind sogar kürzere Kündigungsfristen zulässig, wenn sie im Tarifvertrag vorgesehen sind.
 
== '''Kündigungsfrist Minijob''' ==
 
Für Minijobber gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für die Vollzeitbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers oder Unternehmens bzw. der Branche. Gelten keine tarifvertraglichen Kündigungsfristen, geltend für Minijobber die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB.
== '''Berechnung der Kündigungsfristen im Arbeitsrecht''' ==
1.433
Bearbeitungen