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Kündigungsschreiben

1.079 Byte hinzugefügt, 08:51, 14. Apr. 2015
/* Kündigungsschreiben – persönliche Übergabe */
== '''Kündigungsschreiben – persönliche Übergabe''' ==
 
Sicher ist die Übergabe eines Kündigungsschreiben durch persönliche Übergabe, die Juristen sprechen hier von "unter Anwesenden". Das Problem liegt auch hier darin, dass der Erhalt (Zugang) im Streitfalle, also wenn der Empfänger den Erhalt des Kündigungsschreibens leugnet (Juristen sprechen hier vom Bestreiten), vom Kündigenden bewiesen werden muss. Das kann man sicherstellen, indem man sich den Erhalt auf einer Kopie des Kündigungsschreibens bestätigen (quittieren) lässt. Auch dabei kann noch einiges schriefgehen, zB wenn der Kündigungsempfänger später behauptet, die Kündigung sei - wie die Kopie - nicht unterschrieben gewesen?
 
Am besten ist daher die Übergabe im Beisein eines sicheren Zeugen, der allerdings auch gesehen haben muss, wie die Kündigung aussah, also ob sie alle notwendigen Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung hatte, zB unterzeichnet war. Unmittelbar nach der Übergabe sollte in einem Aktenvermerk niedergelegt werden, dass und wie die Übergabe erfolgte. Der Aktenvermerk sollte vom Zeugen unterzeichnet werden. Man weiß nie.
== '''Kündigungsschreiben – per Bote''' ==
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