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Mehrarbeit

42 Byte hinzugefügt, 11:35, 4. Mai 2015
== '''Mehrarbeit - Begriff ''' ==
 
Der Begriff der Mehrarbeit taucht arbeitsrechtlich in unterschiedlichem Zusammenhang auf (vgl. § 21 Abs. 2 JarbSchG, § 8 Abs. 1 MuSchG, § 124 SGB IX sowie § 15 AZO a. F.) und wird auch in Tarifverträgen (§ 3 Abs. 5 BRTV, § 4 MTV Groß- und Außenhandel NRW) häufig genannt.
== '''Mehrarbeit - überstunden ''' == Zwischen [[Überstunden ]] und Mehrarbeit besteht grundsätzlich begrifflich kein Unterschied, im Allgemeinen wird dieser Begriff ebenso wie der Begriff der Überstunden auf die Überschreitung der regelmäßigen betrieblichen oder tariflichen Arbeitszeit angewandt.
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (§ 7 TVÖD) werden Überstunden und Mehrarbeit allerdings unterschiedlich definiert([http://www.tvoed-tarifvertrag-oeffentlicher-dienst.de/TVoeD_%A77_Sonderformen_der_Arbeit.html]).
Eine einheitliche Begrifflichkeit gibt es daher nicht. Vielmehr richtet sich die gleiche oder unterschiedliche Bedeutung nach den jeweiligen Definitionen in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.
 
== '''Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit''' ==
1.433
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